Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: gigolo20 am 26. November 2013, 11:33:13

Titel: Weihnachtsgeld = Jahres Sonderzahlung
Beitrag von: gigolo20 am 26. November 2013, 11:33:13
Hallo zusammen,

und gleich habe ich nochmal eine Frage.
wir bekommen seit letztem Jahr von unserem Arbeitgeber Weihnachtsgeld.
Allerdings steht auf der Lohnabrechnung nicht Weihnachtsgeld, sondern Jahres Sonderzahlung.
Und ich befürchte dass es als solches alles gepfändet werden kann, oder ?

Ich denke er hat es nicht als Weihnachtsgeld aufgelistet, weil es eine Vereinbarung des Betriebrates war, und wohl nur für 2 Jahre gültig ist.

Würde mich wieder über eine Antwort freuen .

Gruß gigolo20
Titel: Re: Weihnachtsgeld = Jahres Sonderzahlung
Beitrag von: eidechse am 27. November 2013, 11:51:17
Der Pfändungsschutz aus § 850a ZPO greift nur, wenn es sich tatsächlich um Weichnachtsgeld handelt. Das sind nur Leistungen, die aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt werden. Von daher müsste man, wenn die Zahlung auf einer Betriebsvereinbarung zurückzuführen ist, sich diese ansehen, ob man aus dieser den Anlass für die Sonderzahlung ergründen kann.
Titel: Re: Weihnachtsgeld = Jahres Sonderzahlung
Beitrag von: gigolo20 am 27. November 2013, 12:15:02
Da unsere Buchhaltung der Spedition ja den Pfändbaren Teil an den TH überweist, müssten Sie es ja am besten wissen, dass es sich tatsächlich um Weihnachtsgeld handelt, und somit nicht alles abtritt.

Naja mal sehen, am Freitag gibt es die Lohnzahlung, da werde ich es dann sehen.
Vielen Dank
Titel: Re: Weihnachtsgeld = Jahres Sonderzahlung
Beitrag von: gigolo20 am 29. November 2013, 12:36:06
Der Pfändungsschutz aus § 850a ZPO greift nur, wenn es sich tatsächlich um Weichnachtsgeld handelt. Das sind nur Leistungen, die aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt werden. Von daher müsste man, wenn die Zahlung auf einer Betriebsvereinbarung zurückzuführen ist, sich diese ansehen, ob man aus dieser den Anlass für die Sonderzahlung ergründen kann.

Also heute kam die Abrechnung.
Von 562 € Brutto habe ich etwa 300 € ausbezahlt bekommen :) ( freu )

Gruß gigolo20