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Autor Thema: Weihnachtsgeld Krankengeld  (Gelesen 5025 mal)

icke0104

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Weihnachtsgeld Krankengeld
« am: 08. Dezember 2012, 18:38:14 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

möchte mich an dieser Stelle erstmal kurz vorstellen; Ich bin Icke  :hi: 47 Jahre lebe in Mannheim und bin -wie auch mein Mann- im sechsten Jahr der Insolvenz

habe als Gast schon oft und viel bei Euch im Forum gelesen, was mir auch das ein oder andere mal weitergeholfen hat, dafür hier von mir erstmal großen:  :respekt:  denn wenn es solche Seiten (Foren) nicht geben würde, bliebe so manch einer "Ahnungslos", deshalb vielen Dank an Euch!!

Das Problem, welches mich aber heute dazu bewogen hat, mich hier anzumelden, konnte leider euer Forum und die damit verbundenen Beiträge nicht im Detail beantworten  :sad: möchte mich vorab entschuldigen, falls ich doch was übersehen habe, was mir weitergeholfen hätte.
Folgendes Problem: mein Mann bezieht seit April diesen Jahres Krankengeld (ist momentan in der Wiedereingliederung) Krankengeld von der KK wurde aber für November noch gezahlt, nun hat er seine "Jährliche Zuwendung" im November, gekürzt vom AG gezahlt bekommen, was ja auch in Ordnung ist, was uns verwirrt, ist, die Abrechnung ansich, ich stell sie hier mal rein:

Zahlbetrag aus MTE:   2355,31
Kürz./unbezahlt       2355,31-
Jährliche Zuwendung:  1696,10
abzüglich Steuern  :   202,55
                   =  1493,55
Insolvenzverfahren:    840,78-
Auszahlung:            620,19

haben darauf hin mit der Lohnbuchhaltung telefoniert, diese meinten es wäre alles richtig, da er ja krank gewesen sei, m.E. tut das im vorliegenden Fall ja nix zur Sache, da sein WG ja schon gekürzt ist wg. Krankheit?! Also haben wir eine E-Mail an die Lohnbuchhaltung verfasst, in der wir unter anderem auch den § 850 ZPO erwähnten und bekamen heute ein Schreiben vom AG mit Zitat:
"Auf Grund Ihrer Krankheit wurde Ihnen im Monat November nur die jährliche Zuwendung ausgezahlt.
Die jährliche Zuwendung ist eine Einmalzahlung, gemäß § 850a ZPO zählen lediglich 500,00 Euro zu den unpfändbaren Bezügen" häääääää  :gruebel: verstehe nur noch Bahnhof und hoffe das mich hier jemand aufklären kann oder zumindest etwas weiterhelfen, weil meine Rg. wäre:
  1696,10
-  202,55
= 1493,55
-  500,00
=  993,55 diese in die Pfändungstabelle eingeben = 0,00 pfändbar
und nun die 500,00 wieder dazu, also 1493,55 ausgezahlt!!!
soooo, hoffe nun das ich alles einigermaßen verständlich geschrieben habe und bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe.
VG und einen schönen Abend
ICKE0104  :wink:





 
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2012, 18:58:57 von icke0104 »
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Der_Alte

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Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2012, 14:22:20 »

Verstehe nicht ganz, was es mit den ein- und ausgebuchten 2355,31 € auf sich hat.

Wenn das ausgezahltes Krankengeld ist, müsste die Pfändung daraus bei der Krankenkasse erfolgen. Da der Arbeitgeber diesen Betrag kennt und das Weihnachtsgeld bis auf diese 500 € pfändbar ist, muss er es meiner Meinung nach berücksichtigen.

2355,31 + 1493,55 ergibt unter Berücksichtigung von 500 € pfändungsfreiem Weihnachtsgeld ein pfändbaren Anteil von 466.95 € (bei einer unterhaltsberechtigten Person)
Dabei müsste der Arbeitgeber allerdings berücksichtigen, was die Krankenkasse aus dem Krankengeld heraus schon an Pfändung abgeführt hat.

Lassen Sie es  sich doch erst einmal on der Lohnbuchhaltung erklären, wie diese Berechnung zustande gekommen ist.
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icke0104

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Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2012, 15:41:55 »

Hallo,
erstmal danke für die Antwort  :handshake:
mit der Lohnbuchhaltung haben wir 3x telefonisch versucht zu reden, leider ohne Erfolg, da diese immer wieder auf seine Krankheit verweisen, deshalb der Versuch es Ihnen per Mail mitzuteilen (zu erfragen), darauf hin kam dann der besagte Brief. Ich weiß auch nicht was es mit den 2355,31(steht so in der Abrechnung) auf sich hat, bevor er krank wurde hatte er brutto ein Festgehalt von 2152,00 allerdings kamen da immer noch Zuschläge hinzu, da er in Schichten arbeitet. Das Krankengeld, was er seit April erhält wird vom TH bepfändet, er erhält 66,64 pro Tag von der KK und der TH pfändet daraus 12,15. Mein Mann ist mir nicht unterhaltsverpflichtend, im Sinne der Pfändungstabelle, sondern es erging 2010 ein Beschluss vom AG, worin steht:
"Die Ehefrau des Schuldners hat eigene Einkünfte i.H.v. durchschnittlich 631,40 und kann ihren Unterhaltsbedarf somit bis auf einen Betrag von 124,98 selbst decken" "Dem Schuldner hat somit ein weiterer Betrag in Höhe von 42% des Differenzbetrags pfandfrei zu verbleiben"
Das ist oder war auch eine Frage die wir der Lohnbuchhaltung stellten, denn uns fiel dieser "Differenzbetrag" erstmalig in der letzten Abrechnung auf, da er dort explizit aufgeführt war, wir gingen bisher davon aus das dieser Betrag mit in seinem Brutto Zahlbetrag enthalten ist. Aber auch hierzu erhielten wir keine befriedigende Antwort, der Beschluss wurde von der LBH nur noch einmal zitiert!
Haben schon so viel durch in den letzten 6 Jahren, weiß nun aber leider nicht mehr weiter  :dntknw: Ich hoffe das mein geschriebenes nicht noch mehr Verwirrung stiftet und bedanke mich schon für eventuelle Rückantworten.
VG Icke0104
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Insokalle

Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2012, 16:19:13 »

Solange es keinen Beschluss über die Zusammenrechnung von Krankengeld und Arbeitslohn gibt, ist aus jedem Einkommen getrennt der pfändbare Betrag zu berechnen.
Das Ein- und Ausbuchen verstehe ich auch nicht. Was aber jedenfalls nicht geht, ist irgendwelches fiktives Einkommen, das nicht zur Auszahlung kommt, bei der Berechnung des pfändbaren Betrages anzusetzen. Die Berechnung des Arbeitgebers erscheint mir falsch.

Der Beschluss über die teilweise Unterhaltspflicht scheint auch nicht umgesetzt zu sein. 42% von welchem Differenzbetrag? Zwischen den pfändbaren Beträgen bei einer und keiner Unterhaltspflicht?

Da eine weitere Kommunikation mit der Buchhaltung anscheinend sinnlos ist, würde ich den ganzen Vorgang mal einer Beratung zuführen.
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icke0104

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Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2012, 17:43:45 »

ja sorry, zwischen den pfändbaren Beträgen bei einer und keiner Unterhaltspflicht!!
ich liste nochmal die Abrechnung auf:
Zahlbetrag aus MTE:  2195,09
Differenzzulage:      130,22
Summe Monat:         2325,31
Schichtzulage:         30,00

Kürz/ Unbezahlt:     2355,31-
Jährliche Zuwendung: 1696,10
Summe Brutto:        1696,10
abzüglich Steuern:    202,55-
Netto:               1493,55
Insolvenzverfahren:   840,78-
Eigenbeteilig. KBS:    23,92-
Su Persönl Abz/Bez:   864,70-*
Übertrag Nachber:       8,66-
Überweisung:          620,19

Nach eigenen Angaben hat der AG meinem Mann 500,00 + die mir zustehenden 42% gezahlt, das sagten sie jedenfalls am Telefon! Im darauf folgenden Brief stand dann nur noch "Auf Grund Ihrer Krankheit wurde Ihnen im Monat Nov. nur die jährliche Zuwendung ausgezahlt. Die jährliche Zuwendung ist eine Einmalzahlung, gemäß § 850a ZPO zählen lediglich 500,00 zu den unpfändbaren Bezügen"
und dann:
"Mit Beschluss vom 16.02.2010 wurde der Unterhaltsbedarf der Ehefrau auf 124,98 festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf entspricht in etwa 42% des Differenzbetrages zwischen dem pfändbaren Betrag ohne Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht und dem pf. Betr. bei Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht"
"Diese gesetzlichen Vorgaben wurden bei der Entgeltabrechnung im Nov. 2012 beachtet.

Weiß vll. auch jemand ob Krankengeld komplett pfändbar ist, also nach Abzug von RV etc. versteht sich, wenn ja dann wären von der Summe die sich aus 58,46 x 30 Tage = 1753,80 ca. 504,.. pfändbar, der TH bedient sich aber nur der 12,15 x 30 = 364,50 ?! können ja irgendwie auch nicht meine 42% sein oder?? oh mann oh mann ist dat kompliziert  :sad:
wo sollten wir uns denn am besten hinwenden, zwecks Prüfung, sollte möglichst kostenfrei oder zumindest kostengünsig sein 
VG icke  :bye2:
warum stehen die Zahlen eigentlich nie untereinander, habs sooo fein säuberlich verfasst, sorry  :cry:
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icke0104

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Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2012, 19:24:42 »

Hallo, ich nochmal  :shame:
habe gerade mal in der Pfändungstabelle nach den abgeführten 840,78 Euro für den TH gesucht und bin in der Spalte 2230,00 - 2239,99 hängengeblieben  :shock: wie kommen die auf diesen Betrag, hab schon hin und her, vor und zurück, von oben nach unten gerechnet, komme aber auf keinen grünen Zweig. Einzig der Betrag von 2355,31 - "meine" 124,98 = 2230,33 könnte passen, macht aber überhaupt keinen Sinn  :mad2:

naja, wollte ich nur noch kurz erwähnen, vll. hat ja jemand ne Idee?!

VG und wech  :bye2:
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Insokalle

Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2012, 19:34:27 »

Störend finde ich eher die Verwendung unbekannter Abkürzungen.

Krankengeld von der GKV ist wie Arbeitslohn pfändbar (§ 54 SGB I). Es gelten also die hier bekannten Pfändungsgrenzen und § 850e ZPO muss demnach auch Anwendung finden, d.h. nur der Nettobetrag ist für die Berechnung der Pfändung maßgebend.
Bei der Berechnung des pfändbaren Teils wird unabhängig von der Berechnungsart vom monatlichen Betrag ausgegangen, wenn auch der Arbeitslohn monatlich gezahlt wurde. Ich hab das irgendwann irgendwo mal ausgegraben, finde die Fundstelle aber nicht wieder.

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icke0104

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Re: Weihnachtsgeld Krankengeld
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2012, 11:49:29 »

Vielen Dank an Euch für die Antworten!!

@Insokalle, sorry wegen der Abkürzungen, aber ich kenne/kannte leider auch nicht alle, die stehen genau so in der Abrechnung, denke mal MTE = Manteltarifeinigungsvertrag/ Eigenbeteiligung KBS = Kasse Bahn See (habe meinen Mann gefragt) ist die Zusatzrente, hätte ich auch drauf kommen können  :rougi:

Versuchen im Moment unsere Rechtspflegerin zu erreichen, mal sehen was die sagt.

VG icke
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