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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-  (Gelesen 5525 mal)

noris1028

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Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« am: 28. November 2013, 01:38:39 »

Hallo! Ich habe heute meine Bezügemitteilung für Dezember erhalten.

Mein Arbeitgeber hat mein Weihnachtsgeld voll gepfändet und an den Treuhänder abgeführt.  :angry:
Mir wird jetzt 300,- Eur netto weniger als letztes Jahr ausgezahlt.

Letztes Jahr wurde der Weihnachtsgeld-Freibetrag von 500,- Eur berücksichtigt und danach die Pfändungstabelle herangezogen.

Diesmal haben sie einfach das ganze Weihnachtsgeld gepfändet, d. h. ich bekomme jetzt 300,- Eur weniger raus. Das ist doch nicht korrekt oder??

Habe beide Bezügemitteilungen mal verglichen. In beiden ist von Sonderzahlung TVL (öffentlicher Dienst) die Rede. Also auch letztes Jahr zwar nicht als Weihnachtsgeld ausgewiesen, aber trotzdem berücksichtigt.

Hat mein Arbeitgeber das einfach übersehen, die 500,- Eur nicht miteinzurechen?

Bin momentan echt sauer. Wie soll ich nun an das Geld kommen, die Überweisung wurde natürlich schon ausgeführt.  :dntknw:

Kann ich den Insovenzverwalter ansprechen und die 300,- zurückverlangen?

Gruß Noris
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schnelli

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Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #1 am: 28. November 2013, 09:41:31 »

Hallo Noris,
ist mir gerade auch passiert. Auch Öffentlicher Dienst. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass es ein BGH-Urteil dazu gäbe, dass das Weihnachtsgeld oder wie immer es heißt, ab diesem Jahr voll pfändbar wäre. Ich habe ein solches Urteil/Beschluss im Netz nicht finden können, aber vielleicht kennt es hier jemand. Würde mich auch brennend interessieren.

VG schnelli
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tperu

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Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #2 am: 28. November 2013, 11:50:27 »

Hallo!

Mir ist das selbe passiert-Weihnachtgeld voll gepfändet,auch öffentlicher Dienst.

Meine Lohabrechnungsstelle hat mir was von einem Gerichtsbeschluss das ab 1.12.2013 in Kraft tritt erzählt...

Dem nach wird in Zukunft das Weihnachtsgeld in voller höhe gepfändet,also ca 300€ weniger als letztes Jahr!!!

Toll!!! Das zieht einen echt runter.Keine Worte.....
« Letzte Änderung: 28. November 2013, 11:56:55 von tperu »
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eidechse

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #3 am: 28. November 2013, 12:53:54 »

Dieses Thema hatten wir jetzt schon in mehreren Beiträgen. In einem hatte ich auch schon mal entsprechende Urteile genannt.

Für die Saprakssensonderzahlung gilt nach Urteil des BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 778/10, dass es sich nicht um Weihnachtsgeld handelt. Es gibt auch einen Beschluss des Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs vom 05.10.2007 - 3 ZB 07.1510 betreffend Sonderzahlungen in Bayern nach dem Sonderzahlungsgesetz BY. Auch dabei soll es sich nicht um Weihnachtsgeld handeln.

Sonderzahlungen stellen nur dann Weihnachtsgeld dar, wenn sie aus Anlass von Weihnachten gezahlt werden. Ob dem so ist, muss aus den zugrundeliegenden Vorschriften ermittelt werden.

Aber selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass es sich um Weihnachtsgeld im Sinne von § 850a Nr. 4 ZPO handelt, muss die Behandlung bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens einiges anders gehandhabt werden. Die bisherige h.M. hat sowohl den Weihnachtsgeldfreibetrag nach § 850a Nr. 4 ZPO als auch die insgesamt anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach § 850e Nr. 1 ZPO als unpfändbar betrachtet. Nunmehr gibt es jedoch erstmals ein höchstrichterliches Urteil des BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 59/12 zu dieser Frage. Das BAG hat entgegen der gehandhabten Praxis entschieden und geurteilt, dass die sog. Nettomethode gilt. Sprich die Steuern und Sozialversicherungsabgaben, die auf den unpfändbaren Teil der Vergütung z.B. nach § 850a Nr. 4 ZPO entfallen, sind nicht als unpfändbar abzuziehen. Die muss der Schuldner aus dem unpfändbaren selbst tragen.

An welcher Rechtsprechung es jetzt genau liegt, dass im Einzelfall man nun bei der Sonderzahlung weniger raus bekommt als im Vorjahr, muss man im Einzelfall prüfen. Weniger als im letzten Jahr wird es aufgrund des letzten BAG Urteils so oder so geben. Ob der jeweilige Arbeitgeber die Urteile richtig anwendet, wäre zu überprüfen. Bei manchen Schilderungen habe ich das Gefühl, dass der jeweilige Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Weihnachtsgeld insgesamt entfallen gar nicht als unpfändbar berückschitigt wissen will. Das wäre nach dem BAG Urteil aber falsch. Weihnachtsgeld ist ja nur teilweise unpfändbar. Sprich es gibt auch einen in die Pfändungsberechnung reinzurechnenden Teil, für den die anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge natürlich abgezogen werden können nach dem BAG Urteil.

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Borussenpower

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #4 am: 28. November 2013, 23:20:09 »

Es handelt sich um die Anwendung der Bruttomethode und bezieht sich nicht ausschließlich auf das Weihnachtsgeld.

Das Bundesarbeitsgericht hat  10 AZR 59/12 geurteilt, dass die Nettomethode nicht anwendbar ist.

Dieses Urteil, bzw. die Anwendung der Bruttomethode hat weitreichende Folgen auf die Höhe der Pfändungen, denn alle, die bisher unpfändbare Bestandteile in der Verdienstabrechnung hatten, zahlen jetzt deutlich mehr.

Meines Erachtens muss hier aber nachgebessert werden, denn das Weihnachtsgeld wird mit dem Höchstbetrag beziffert und kann somit eigentlich nur netto gemeint sein. In meinem Fall wurden mir statt der 500 EUR WG noch 11 EUR weniger ausbezahlt. Das ist paradox und auch die DATEV rechnet hier Müll.

Noch schlimmer wird das Ergebnis der Pfändung bei der Bezahlung des Urlaubsgeldes. Nicht, dass es ungerecht wäre. Es war bei mir so, dass, obwohl ich doppeltes Gehalt bekam, garkeine pfändbaren Beträge überblieben, weil das Bruttourlaubsgeld netto abgezogen wurde.

Schwierig an der Sache wird sein, den AG dazu zu bewegen, die neue Berechnung offenzulegen. Es ist hier Transparenz gefragt.

Nachdem ich das Urteil gelesen habe, bin ich der Meinung, dass es nicht zwingend anzuwenden ist. Es betrifft nur die Fälle, in denen die Auszahlung von pfändungsfreien Beträgen (die Brutto gezahlt werden), netto abgezogen werden und somit das rechnerisch pfändbare Einkommen mindern. Beim WG trifft das normalerweise nicht zu. Offen ist sicherlich, ob die 500 EUR Obergrenze in der ZPO brutto oder netto gemeint sind. Kann hierzu jemand etwas beitragen?

Die Datev z. B. bietet beide Methoden an und überlässt dem Anwender die Wahl. Das ist auch ein Zeichen, dass Rechtsunsicherheit besteht, die der AG bequemer zu Lasten des Schuldners auslebt. Damit schützt er sich vor Regreßansprüchen oder minimiert das Klagerisiko.
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gigolo20

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Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #5 am: 29. November 2013, 12:33:55 »

Hallo,

also ich habe heute mein Weihnachtsgeld, was als Jahressonderzahlung ausgeschrieben ist, ausbezahlt bekommen. 562 € Brutto und habe ca. 300 € Netto ausbezahlt bekommen.

Gruß gigolo20
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eidechse

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #6 am: 29. November 2013, 13:02:30 »

Zitat von: Boroussenpower
Das Bundesarbeitsgericht hat  10 AZR 59/12 geurteilt, dass die Nettomethode nicht anwendbar ist.

Falsch. Das BAG führt aus:

Bei Vorliegen unpfändbarer Bezüge ist das pfändbare Einkommen gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO nach der Nettomethode zu berechnen.

Sprich die Nettomethode ist anzuwenden.

Zitat von: Boroussenpower
Meines Erachtens muss hier aber nachgebessert werden, denn das Weihnachtsgeld wird mit dem Höchstbetrag beziffert und kann somit eigentlich nur netto gemeint sein. In meinem Fall wurden mir statt der 500 EUR WG noch 11 EUR weniger ausbezahlt.

Da muss nichts nachgebessert werden. Das BAG Urteil muss durch die Arbeitgeber nur korrekt angewendet werden. Ich hatte ja in meinem Beitrag bereits darauf hingewiesen, dass ich das Gefühl habe, dass die Arbeitgeber das Urteil falsch anwenden. Natürlich dürfen nur die Steuern und Sozialverischerungsbeiträge nicht "noch mal" abgezogen werden, die auf den unpfändbaren Teil entfallen.
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Borussenpower

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #7 am: 29. November 2013, 14:01:43 »

Hallo,

also ich habe heute mein Weihnachtsgeld, was als Jahressonderzahlung ausgeschrieben ist, ausbezahlt bekommen. 562 € Brutto und habe ca. 300 € Netto ausbezahlt bekommen.

Gruß gigolo20

Mein lieber Scholli! Es mangelt an Transparenz bei der Anwendung. Erstens ist nicht so ganz klar, WIE es angewendet wird und zweitens wie es nachvollziehbar dargestellt wird. Es ist unstrittig eine Nebenrechnung nötig, die aber geheim bleibt.

In §850a Nr. 4 steht:
Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis
zum Betrag von 500 Euro;

Alle unpfändbaren Bezüge sind ohne Begrenzung katalogisiert. Nur das Weihnachtsgeld ist nach oben mit 500 EUR beziffert und kann m. E. daher nur netto gemeint und gewollt sein. Und das sollte so auch von jedem Betroffenen eingefordert werden.
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Borussenpower

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #8 am: 29. November 2013, 14:07:16 »

Hallo,

also ich habe heute mein Weihnachtsgeld, was als Jahressonderzahlung ausgeschrieben ist, ausbezahlt bekommen. 562 € Brutto und habe ca. 300 € Netto ausbezahlt bekommen.

Gruß gigolo20

Bei Dir greift die Regelung nicht, da die Hälfte offensichtlich ausgezahlt wurde. Weil das quasi netto gezahlte Weihnachtsgeld mit 300 EUR höher ist als die Hälfte von 562, ist es wahrscheinlich, dass hier die Berechnungsmethode nicht geändert wurde.
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Borussenpower

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #9 am: 29. November 2013, 14:14:28 »

Warum alles nicht so einfach mit der Bruttomethode ist, möchte ich mal hier aufzeigen:

Steuerfreie und Sozialversicherungsfreie Bezüge werden in der Regel auch gepfändet. Wenn diese nun in einer Nebenrechnung mit Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden, dann ist das eine falsche Konsequenz und so sicherlich nicht von den Richtern gewollt.

Meines Erachtens muss auch bei der Bruttomethode nach Brutto- und Nettoeinkünften getrennt ermittelt werden. Und das ist - zugegebenermassen - nicht einfach. Aber, das Anwenden einer pauschalierten Bruttomethode ist auch nicht einfach. Man macht es halt einfach und es geht tw. dramatisch zu Lasten der Schuldner.

Das ist nur ein Punkt, der nachzubessern ist. Das Urteil ist nicht ausgereift und führt zu Unsicherheiten. In meinem Fall ist es wohl so, dass die private KV in er Kalkulation eine zusätzliche Hürde darstellt, so dass auch die DATEV ernste Probleme mit der Berechnung hat.

Aufpassen lohnt sich!
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tomwr

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #10 am: 29. November 2013, 17:43:32 »

Bei Dir greift die Regelung nicht, da die Hälfte offensichtlich ausgezahlt wurde. Weil das quasi netto gezahlte Weihnachtsgeld mit 300 EUR höher ist als die Hälfte von 562, ist es wahrscheinlich, dass hier die Berechnungsmethode nicht geändert wurde.

Ich habe dazu in einem anderen Thread vor einigen Tagen ziemlich ausführlich Stellung genommen, einfach mal die Thread hier durchschauen. Dabei bin ich ebenfalls auf einen Betrag von etwa 50% gekommen bei Anwendung der Brutto Methode. Bei der Nettomethode wären es doch die vollen 500 EUR gewesen ...

Der Knackpunkt ist, dass der Schuldner halt den Anteil an Sozialversicherungen und Steuern an den 500 EUR aus eigener Tasche zahlen muss, was sonst aus der Tasche der Gläubiger gekommen wäre. Kann man ungerecht finden, ist aber im Grunde konsequent. Hängt auch vom Gesamtweihnachtsgeld ab. Angenommen jemand bekommt exakt 500 EUR Weihnachtsgeld, dass er netto behalten darf. Dann fallen darauf etwa 240 EUR (je nach Einkommen) an, die an die Gläubiger / TH in dem Monat weniger ausgezahlt werden. Das ist halt aus Sicht der Richter nicht gerecht.

Die Situation mag sich anders darstellen bei einem 13. Monatsgehalt in der Höhe von EUR 2000 bis 3000 Weihnachtsgeld, aber dann hat der Schuldner ja auch von Haus aus mehr.
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gigolo20

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Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #11 am: 30. November 2013, 08:52:50 »

Also ich möchte noch erwähnen, dass mein TH nicht mehr Geld bekommen hat. Es waren die üblichen 294 € Das von den 562 € nur 300 € über geblieben sind, verdanke ich den doppelten Abzüge, wie Lohnsteuer e.c.t.
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HausH

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #12 am: 30. November 2013, 13:13:40 »

 :hi: @ alle,

ich habe bisher nur die Überweisung gesehen, sehe die Abrechnung erst am Montag. Wie bei allen Leidensgenossen auch bei mir...weniger in der Tasche. Ich gebe mal ein paar Details frei, bedingt durch einen Erfahrungsstufen Aufstieg im Januar habe ich in diesem Jahr ein höheres Bruttogehalt erwirtschaftet. Dementsprechend muss mein diesjähriges Gesamtbruttogehalt höher ausfallen. Netto sind es jedoch ~ 150 € weniger als im vorjahr. Auch öffentlicher Dienst, jeden Tag den Arsch zur Arbeit bewegen...kein Harz4

Kann mir einer sagen wie ich das denn nun genau berechne, eventuell mit Rechenbeispiel? So richtig blicke ich das nämlich nicht.Danke..

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sinagirl

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Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #13 am: 30. November 2013, 13:39:41 »

Schulden zu machen war für viele wohl sehr einfach und kaum geht es darum diese durch eine Insolvenz auszugleichen, wird immer noch gemeckert über die Pfändungsbeträge. Seit doch froh das Euch nach 6 Jahren auch ein großer Teil an Schulden erlassen wird und hört endlich auf zu Jammern :fuchsteufelswild: Ihr habt doch die Verbindlichkeiten gemacht und nicht die Gläubiger! Langsam kann man solche Dinge hier nicht mehr verstehen.
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HausH

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #14 am: 30. November 2013, 13:49:51 »

 :hi: sinagirl,

war mir irgendwie klar das es auch wieder unqualifizierte Äußerungen gibt, muss man wohl mit Leben. Wir können jetzt sicherlich Seiten damit füllen wer an wem oder was schuld ist, dann kommen wir sicher auch irgendwann wieder zum Gesetzgeber, der ja irgendwie immer über uns schwebt und die Forderungen der Lobbyisten größtenteils erfüllt, oder besser, die Waage zeigt mehr in diese Richtung.

Es geht hier darum das die Leute die sich der Sache stellen, unter anderem arbeiten gehen und dementsprechend gemäß Tabelle Ihre Abgaben leisten. Nicht um mehr und nicht weniger, wenn sich dazu Fragen auftun...warum nicht stellen?

Wenn du es nicht verstehst, wie du schreibst, dann lass doch bitte deine abfälligen Kommentare.

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Borussenpower

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #15 am: 30. November 2013, 15:47:50 »

Schulden zu machen war für viele wohl sehr einfach und kaum geht es darum diese durch eine Insolvenz auszugleichen, wird immer noch gemeckert über die Pfändungsbeträge. Seit doch froh das Euch nach 6 Jahren auch ein großer Teil an Schulden erlassen wird und hört endlich auf zu Jammern :fuchsteufelswild: Ihr habt doch die Verbindlichkeiten gemacht und nicht die Gläubiger! Langsam kann man solche Dinge hier nicht mehr verstehen.

Hier verstehe ich die Beweggründe eines solchen Kommentars überhaupt nicht. Es geht hier im Tread darum, eine Transparenz zu schaffen. Ich glaube alle, mindestens aber ein Großteil der User hier, haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihnen noch ausreichend Geld verbleibt.

Die Pfändungstabelle ist alles andere als ungerecht. Sie fördert bis zum gewissen Grad die Leistung. Hier geht es aber darum, dass durch ein neues Urteil plötzlich kaum noch etwas von der Sondervergütung übrig bleibt.

Aber, um das zu blicken, muss man sich mit dem BAG-Urteil und den Sorgen hier (ernsthaft) auseinandersetzen.
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Der_Alte

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Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #16 am: 30. November 2013, 17:37:25 »

:hi: @ alle,

ich habe bisher nur die Überweisung gesehen, sehe die Abrechnung erst am Montag. Wie bei allen Leidensgenossen auch bei mir...weniger in der Tasche. Ich gebe mal ein paar Details frei, bedingt durch einen Erfahrungsstufen Aufstieg im Januar habe ich in diesem Jahr ein höheres Bruttogehalt erwirtschaftet. Dementsprechend muss mein diesjähriges Gesamtbruttogehalt höher ausfallen. Netto sind es jedoch ~ 150 € weniger als im vorjahr. Auch öffentlicher Dienst, jeden Tag den Arsch zur Arbeit bewegen...kein Harz4

Kann mir einer sagen wie ich das denn nun genau berechne, eventuell mit Rechenbeispiel? So richtig blicke ich das nämlich nicht.Danke..

gruß von HausH

Ja, kann passieren wenn man in der Steuerprogression nach oben rutscht. Ansonsten ist eine verlässliche Rechnung erst möglich, wenn man die Zahlen kennt. Also, Abrechnung abwarten und dann eine Pfändungsrechner füttern.
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HausH

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #17 am: 02. Dezember 2013, 11:09:52 »

 :hi:

so ich habe meine Abrechnung vorliegen, da steht was nettes drunter:Der Freibetrag gem § 850a Nr. 4 Zpo für die Jahressonderzahlung wird aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ab sofort bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nicht mehr berücksichtigt.

Heißt für mich eine mehr als doppelt so hohe Pfändung wie im letzten Jahr  :fuchsteufelswild:

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eidechse

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #18 am: 02. Dezember 2013, 17:58:37 »

Zitat von: HausH
Der Freibetrag gem § 850a Nr. 4 Zpo für die Jahressonderzahlung wird aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ab sofort bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nicht mehr berücksichtigt.

Da Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, könnte für Sie noch ein anderes Thema bzgl. des Weihnachtsgeldes von Bedeutung sein, nämlich dasjenige ob Jahressonderzahlungen überhaupt Weihnachtsgeld im Sinne von § 850a Nr. 4 ZPO sind. Da gab es zur Sparkassensonderzahlung im Jahr 2012 ein BAG Urteil. Wurde auch schon hier in anderen Threads behandelt.

Sollte der Arbeitgeber nur auf das hier viel zietierte Urteil des BAG aus April 2013 abstellen wollen, dann ist diese Bemerkung schlicht so pauschal nicht zutreffend. Hier wird ja der Eindruck erweckt, als ob gar kein unpfändbarer Betrag mehr berücksichtigt wird. Und das wäre falsch. Für die Berechnung des als unpfändbar abzuziehenden Betrages müsste man im Prinzip folgenden Grundsatz aufstellen:

Betrag nach § 850a Nr. 4 ZPO = 1/2 Bruttomonatsgehalt oder max. 500,00 €
abzgl. darauf entfallende Steuern
= unpfändbarer Betrag

oder (evtl. einfacher) man macht es so:

sämtliche Burttoeinkommen
abzgl. unpfändbarer Beträge brutto, aber ohne nach § 850e Nr. 1 ZPO an und für sich unpfändbarer Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
= Zwischenergebnis
Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben nach Zwischenergebnis
Abzug dieses Betrages vom Zwischenergebnis
= Nettoeinkommen, dass der Pfändungstabelle zugrunde zu legen ist.
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HausH

Re: Weihnachtsgeld voll gepfändet!!! -.-
« Antwort #19 am: 21. Dezember 2013, 12:08:51 »

 :hi: @ alle

nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, habe ich mit der zuständigen Stelle meines Arbeitgebers telefoniert. Die Jahressonderzahlung ist kein Weihnachtsgeld, das war die Aussage die ich mir anhören musste. Ich habe mir dann den Tvöd mal angesehen und bin dabei auf eine interessante Möglichkeit gekommen. Es gibt laut Tvöd die Möglichkeit die Jahressonderzahlung zu splitten, hat einer von euch damit Erfahrungen?

sind ja hier so viele die im öd arbeiten

gruß von HausH
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2013, 12:10:29 von HausH »
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