Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pegasus am 10. Mai 2007, 16:49:05
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Habe dieses Thema, glaube ich, im falschen Thread gepostet.Deswegen hier erneut.
Hallo, ich habe da folgendes Problem.
Bei uns in der Firma, kirchlicher Träger (Krankenhaus), wird ab dem 1.7. das Urlaubsgeld wegfallen.Dafür gibt es eine Einmalzahlung, die dann wohl auch so im Lohnstreifen stehen wird.Das Urlaubsgeld wurde, bis jetzt, ja nicht gepfändet.Wie sieht es jetzt mit der Einmalzahlung aus?Fließt die, komplett, in die Insolvenzmasse oder habe ich Chancen auf einen Teil der Zahlung?
Das Weihnachtsgeld wird in zwei Raten ( Nov. und Juni) gezahlt.Wie sieht es da mit dem Freibetrag aus.Kann ich dann jedesmal mindestens 500 Euro behalten?Da das Weihnachtsgeld jetzt Jahressonderzahlung heißt, wird es dann trotzdem wie Weihnachtsgeld berechnet?
Ich weiß es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
Danke
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ich glaube Feuerwald hatte dazu im "alten" Forum schon mal was gepostet.
Vielleicht gedulden Sie sich ein noch wenig.
PS: mit dem falschen Tread ist nicht so wild, hätte wir auch verschieben können
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Habe dieses Thema, glaube ich, im falschen Thread gepostet.Deswegen hier erneut.
Hallo und Willkommen an "Board" :wink:
Das erste Posting wurde am 08.05.07 im Board "Allgemeinrecht / Rechtstipps" getätigt, und dieses hier nun im Board "Ankündigungen / Schreibrechte" .., beide nicht unbedingt zutreffend :neutral:
Verschiebe es mal an die richtige Stelle und bin sicher, dass die Antorten nicht lange auf sich warten lassen werden.. :cheesy:
Gruß
José
Administrator
P. S. @paps: sämtliche Inhalte des "alten" Forums wurden in das neue importiert; sprich wenn es Antworten gab, müssten sie auch auffindbar sein. Habe nur leider nichts dazu finden können.. :heulen:
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Hallo,
nur wenn die Sonderzahlung im direkten Zusammenhang mit Weihnachten steht, ist sie nicht pfändbar. Somit würde ich die Novemberzahlung als nicht pfändbar betrachten, da nicht mehr als 500,00 €. Die Zahlung im Juni sehe ich als pfändbar an, sie wird also dem normalen Lohn aufgeschlagen und davon der pfändbare Betrag berechnet.
Die Einmalzahlung würde ich jetzt aus dem Bauch heraus auch als pfädnbar ansehen, also gleiche Spiel wie bei der Junizahlung oben.
MfG
ThoFa
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Danke, für´s Verschieben und die Antwort. Ich geh jetzt einfach mal davon aus dass ich von dem Geld (ausgenommen Weihnachtsgeld) nicht viel sehen werde, ausser auf dem Lohnstreifen.
Gruß Pegasus
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nun ja gesetzt den Fall es kommt so wie beschrieben, erhöht sich ja mit dem Pfänbaren Netto auch der Freibetrag.
Etwas wird dann also doch "hängen" bleiben.