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Autor Thema: weitere Frage  (Gelesen 2272 mal)

Sipelan

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« am: 03. April 2007, 15:18:09 »

hatte den Thread Arbeitswechsel eröffnet. War eigentlich auch soweit bendet. Doch nun ist mir noch was wichtiges eingefallen. Hatte ich zwar schon im o.g Thread angefragt aber hat wohl keiner mehr  gelesen. Folgendes:

Paps schrieb:Ein Arbeitsplatzwechsel sollte möglich sein, soweit gehen die Beschränkungen nun auch nicht.

Mit Ihrem Netto und bei 2 Unterhaltsberechtigten ist ja nichts pfändbar.
Von daher werden die Gläubiger ja auch nicht benachteiligt.
Zum anderen hätten Sie die Möglichkeit eine Heraufsetzung wegen Mehrbedarfs zu beantragen und die Gläubiger hätten wieder nichts.
Die Argumente für einen berechtigten Wechsel sind also ehr positiv für Sie.

Eine Pfändung würde in Ihrem Falle erst ab 1570,- Euro möglich sein.

Sie sollten aber bedenken, dass sie bis zur RSB der Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Insofern könnte eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Anschlußarbeitsverhältnis schon ein Nasenrümpfen des TH und/oder der Gläubiger hervorrufen.>


Hallo Paps da ist mir ja doch noch was wichtiges eingefallen. Meine Gehalt ist zwar nicht pfändbar aber ich bekomme bei meiner jetzigen Arbeitsstelle Weihnachtsgeld, was ja gepfändet werden kann.
Und wenn ich die Arbeit wechsle und dort gibts kein Weihnachtsgeld? Wobei ich sagen muss das bei meiner jetzigen Arbeitsstelle auch die Rede davon ist evtl. mal kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen.Aber wie gesagt derzeit gibts welches [addsig]
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paps

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« Antwort #1 am: 03. April 2007, 18:19:56 »

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500,- frei.
Im Monat der Weihnachtsgeldzahlung könnten Sie dann also mindetens
2069,- Netto haben.

Ansonsten sehe ich aber auch da keinen Hinderungsgrund, weil Ihnen ja immer noch die Möglichkeit bleibt, wegen der Mehrbelastung die zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit notwendig ist, einen eventuelleneinmaligen Mehrbetrag auch frei zu bekommen. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Sipelan

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« Antwort #2 am: 03. April 2007, 20:30:30 »

Ich bedanke mich vielmals :-) [addsig]
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