Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ketamin am 28. April 2011, 11:47:05

Titel: weiterer ablauf?
Beitrag von: ketamin am 28. April 2011, 11:47:05
Hallo

habe heute meinen eröffnungsbeschluss bekommen.
wie ist da jetz der weitere genaue ablauf?
da stehen zwei termine drin, welche im juli stattfinden, muss ich zu diesen termin ins AG gehen?
bekomm ich jetz nur noch post von der insolvenzverwalterin oder auch noch vom AG?
muss ich meinem arbeitgeber irgendwas mitteilen?
Titel: Re: weiterer ablauf?
Beitrag von: horst69 am 28. April 2011, 12:09:08
Zu den Terminen, Prüfungstermin, musst du nicht zwingend anwesend sein, kannst aber hingehen wenn du möchtest.

Du wirst den überwiegenden Briefverkehr mit deiner Insolvenzverwalterin haben, Beschlüsse die vom AG ergehen, werden dir durch das AG direkt zugestellt.

Deinem Arbeitgeber musst du erstmal nichts mitteilen, das tut im Zweifel deine IV.
Du kannst aber auch mit der IV reden, das du die eventuellen pfändbaren Beträge direkt an Sie überweist. Wenn du Glück hast, bekommt dein Arbeitgeber keinen Wind von der Inso.
Titel: Re: weiterer ablauf?
Beitrag von: ketamin am 28. April 2011, 12:53:09
also mit meinem arbeitgeber habe ich ein recht gutes verhältniss die wissen auch darüber bescheid das ich insolvenz beantragt habe. nur es geht halt auch darum wie es jetz mit dem pfändbaren teil abläuft ob sich das die insoverwalterin vom arbeitgeber holt oder ob erst das ganze gehalt an die insoverwalterin überwiesen wird und diese dann das "restliche" gehalt an mich weiter überweist. fragen über fragen. und die antworten kommen immer mehr :)
Titel: Re: weiterer ablauf?
Beitrag von: Fallera am 28. April 2011, 13:01:37
also mit meinem arbeitgeber habe ich ein recht gutes verhältniss die wissen auch darüber bescheid das ich insolvenz beantragt habe. nur es geht halt auch darum wie es jetz mit dem pfändbaren teil abläuft ob sich das die insoverwalterin vom arbeitgeber holt oder ob erst das ganze gehalt an die insoverwalterin überwiesen wird und diese dann das "restliche" gehalt an mich weiter überweist. fragen über fragen. und die antworten kommen immer mehr :)
Der TH wird sich mit Ihrem AG in Verbindung setzen und Ihr AG führt den pfändbaren Teil direkt an den TH ab und der Rest wird Ihnen überwiesen.