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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Welche aktuellen Änderungen gibt es bzgl. Insolvenzverfahren (RI, PI) ?  (Gelesen 1895 mal)

smallville

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Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage.
Meine PI (RI) began 2005 und ist jetzt seit diesem Jahr vorbei.

Somit gab es sicherlich danmals ggf. andere Regelungen als heute.

Z.B. gab es damals kein Pfändungskonto.

Jetzt habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass es zwingend notwendig ist:

-alle einem zustehenden Sozialleistungen zu beziehen bzw. zu beantragen (Wohngeld, Kindergeld usw.usf.)

falls man das nicht tut könnte dies zur Versagung der RSB führen

Des Weiteren würden alle Einkünfte - inklusive Unterhalt vom Ex, Kindergeld, Betreuungsgeld, Elterngeld usw.
zum EINKOMMERN zählen und sind ab der Pfändungsgrenze pfändbar.

Stimmt das tatsächlich so????

Das verwirrt mich gerade sehr.

Ach ja, und man sei laut IV verpflichtet ein P-Konto zu haben (überrascht mich auch, da die gebührenpflichtig sind)

Weiß hier jemand den aktuellen Stand, oder hat einen Link wo ich "Änderungen" einsehen kann?

Danke und lieben Gruß
small
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waldi


Zitat
falls man das nicht tut könnte dies zur Versagung der RSB führen
Sehr interessanter Aspekt.
In welchem Zusammenhang wurde die These aufgestellt?
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Insokalle


Zitat
Das verwirrt mich gerade sehr.

Mich auch.
Ich halte das weitestgehend für Unsinn.
Wieso sollte die RSB gefährdet sein, wenn man kein Kindergeld usw. beantragt? Das erschließt sich mir nicht wirklich, vor allem dann nicht, wenn es sich um unpfändbare Leistungen handelt. Das Problem bei Foren ist halt, dass viele Leute meinen, ihren Senf abgeben zu müssen, da ist nun mal auch viel Mist dabei.


Zitat
Des Weiteren würden alle Einkünfte - inklusive Unterhalt vom Ex, Kindergeld, Betreuungsgeld, Elterngeld usw.
zum EINKOMMERN zählen und sind ab der Pfändungsgrenze pfändbar.
Stimmt das tatsächlich so????

Nein natürlich nicht. Wer schreibt so einen Quatsch? In der InsO wird im Grunde nach denselben Regeln gespielt wie in der ZPO, weil die InsO auf die ZPO verweist, s § 36 InsO. Meines Wissens wird der auch nicht geändert.
Man muss auch unterscheiden zwischen der Pfändung von Leistungen und Ansprüchen an der Quelle und der Pfändung des Kontos, auf dem diese Leistungen eingehen. Wahrscheinlich hat das jmd. mal wieder durcheinandergeworfen.


Zitat
Ach ja, und man sei laut IV verpflichtet ein P-Konto zu haben (überrascht mich auch, da die gebührenpflichtig sind)

Man ist in der InsO nicht verpflichtet, ein P-Konto einzurichten.
Man muss aber bedenken, dass es Pfändungsschutz eines Kontos nur über ein P-Konto möglich ist. Das bedeutet andersrum, dass Guthaben eines normalen Kontos bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens und im Lauf des Verfahrens gänzlich in der Masse landet (§§ 35, 36 InsO). Nach wie vor kann ein IV ein normales Konto freigeben. Aber es kann IV geben, die das Guthaben gerne einsammeln. Daher mag ein P-Konto rechtzeitig eingerichtet Sinn machen.
Zu dem P-Konto, zu Pfändungsschutzanträgen in dem Zusammenhang usw. ist hier schon viel geschrieben worden mit sehr hilfreichen Infos wie ich finde.


Zitat
Weiß hier jemand den aktuellen Stand, oder hat einen Link wo ich "Änderungen" einsehen kann?

Ich hatte mal eine Gegenüberstellung der Änderungen im kommenden Jahr gehabt, weiß aber nicht mehr wo. Es kann sein, dass sie auf den offiziellen Seiten des BMJ steht. Ich müsste sonst noch mal nachsehen.

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smallville

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Ihr beruhigt mich sehr  :biggrin:

Ich weiß nicht ob ich den Link hier posten darf.

Ist ein Forum das schlicht "hilferuf" heißt und da gibt es eine Rubrik Finanzen.

Dort schreibt eine Frau eben dass sie sich trennt, 3 Kinder hat und in der PI ist.

Und dort bekommt sie eben GANZ GANZ komische Antworten......

Ich bin nicht mehr soooo à jour mit P-Konto und Co, aber was dort so stand war mehr als seltsam und hat mich latent verunsichert...

Ich werde nämlich in naher Zukunft noch die PI für meine Eltern vorbereiten und da wäre ich schon gerne auf dem neusten Stand  :wink:
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Insokalle


Ich habs grad gefunden und gelesen, dazu fällt einem wirklich nichts mehr ein.
Die Ärmste ist im völlig falschen Forum gelandet.
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smallville

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ja, bin durch Zufall drauf gestoßen und hab mir nur gedacht:  :shock:
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waldi


Von der Gefahr der Versagung der RSB steht dort aber nichts!

Sondern: “Sonst gefährdest du die Insolvenz.“
Eine in sich derart unstimmige Aussage, wie beispielsweise “fehlender Regen gefährdet den Garten“.

Womit wir bei der Schlagzeilenpolitik einer vierstelligen Tageszeitung angekommen sind, welche jeder erdenklichen Interpretationsmöglichkeit freien Raum lässt.
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tomwr


Naja - das Ziel einer (fast) jeden Insolvenz für den Schuldner dürfte die RSB sein. Somit kann man von einer Gefährdung der Insolvenz zwangsläufig auch von einer Gefährdung der RSB ausgehen - wenn dem denn so sein sollte. Wobei das Hilferuf Forum in Sachen Insolvenz mit geballter Inkompetenz glänzt, vermutlich aber nicht nur dort. Dafür machen sie aber jede Menge Banner- und Videowerbung. Auch die 3 bis 4 Postings pro Bildschirmseite sagt viel aus. Offenbar gibt es sonst so gut wie nie eine zweite Seite ...

Da hat meiner Meinung nach ein Hobby Admin einfach mal ein Forum aus dem Nichts gestampft und versucht es mit Inhalten zu füllen.
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