Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lilapause am 18. April 2010, 19:26:00

Titel: Welche Angaben bei Regelinsolvenz?
Beitrag von: lilapause am 18. April 2010, 19:26:00
Hallo,

ich bin neu hier und hab leider zu meiner Frage keinen Beitrag gefuden.

Ich bin kurz vor Regelinsolvenzeröffnung, das Gericht hat den Antrag am Freitag per Post gesendet, sodass ich ihn morgen bekomme. Nun möchte ich heute aber schon einiges vorbereiten. Welche Angaben benötige ich? Forderungen jetziger Stand? adressen der Gläubiger? Aktenzeichen?
Vielen Dank für eure Antworten..
Titel: Re: Welche Angaben bei Regelinsolvenz?
Beitrag von: KSC am 18. April 2010, 19:31:08
ALLE Anschriften der Gläubiger, Aktenzeichen und gegebenenfalls die Inkasso-Teams sowie Rechtsanwälte die, die Gläubiger vertreten.

Gute Nerven (am Anfang) paar Monate, dann ist Ruhe.
 :hi:
Titel: Re: Welche Angaben bei Regelinsolvenz?
Beitrag von: lilapause am 18. April 2010, 19:38:17
Vielen Dank, dann kann ich das schonmal vorbereiten. Die aktuellen Stände könnte ich gar nicht angeben aber wenn das so reicht, ist ja gut. Ja, gute Nerven...schlimmer wie die letzen zehn jahre kann es glaub kaum werden....
Titel: Re: Welche Angaben bei Regelinsolvenz?
Beitrag von: KSC am 18. April 2010, 19:47:24
Bin selber in der Regelinsolvenz.

Am Anfang will er das wissen, dann das, dann das usw.

Aber das legt sich nach der Zeit, bekommst auch keine Post mehr von den Gläubigern, und falls doch, dann gleich dem Insolvenzverwalter Bescheid geben.

Schuldenstand hab ich nur in etwa gemacht, wenn du den Antrag einreichst, macht der Insolvenzverwalter erst ein Gutachten, dann entscheidet der Richter ob es eröffnet wird, oder nicht.
Titel: Re: Welche Angaben bei Regelinsolvenz?
Beitrag von: malud am 18. April 2010, 21:12:05
Noch eine Ergänzung zu den Adressen der Gläubiger/Gläubigervertreter: Es gibt Insolvenzgerichte (insbesondere in NRW), die nicht damit einverstanden sind, wenn man bei den Adressen der Gläubiger/Gläubigervertreter nur die Postfachadressen nennt. Die Gerichte argumentieren, dass das keine zustellfähigen Adressen seien.