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Autor Thema: Welche Forderungen anerkennen?  (Gelesen 2758 mal)

Hoppeldiballett

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Welche Forderungen anerkennen?
« am: 09. März 2009, 16:05:17 »

Hallo,
bald kommt bei uns der Termin, zu dem die Forderungen angemeldet sein sollen und wir dies prüfen müssen. Was muss man alles an Positionen außerhalb der eigentlichen Schuld anerkennen? Mahnkosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher (man konnte sich einigen, er kam nicht ins Haus), Kontopfändung (ohne Ergebnis, da ins Blaue probiert) und sogar Kosten für einen Detektiv???? Eine große gelbe Bank wird damit die eigentlichen Schulden sehr hoch treiben wollen. Belege hat sie in Abständen zugeschickt.  :neutral:
Gruß Hoppeldiballett
 
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dobberstein

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Re: Welche Forderungen anerkennen?
« Antwort #1 am: 09. März 2009, 16:22:27 »

Die Forderungen werden vom IV/TH geprüft. Sie werden nur dahingehend befragt.
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pd
 

Feuerwald

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Re: Welche Forderungen anerkennen?
« Antwort #2 am: 09. März 2009, 16:37:12 »

schon richtig,
rein formal kann auch der Schuldner Forderungen bestreiten. Falls die Forderungen noch nicht tituliert sind, kann das Sinn machen.

Zwar steht ein Widerspruch des Schuldners alleine der Feststellung der Forderung nicht entgegen, im Fall des Scheiterns des RSB-Verfahrens kann der Gläubiger dann jedoch nicht vollstrecken und muss zunächst titulieren.


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Hoppeldiballett

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Re: Welche Forderungen anerkennen?
« Antwort #3 am: 09. März 2009, 19:13:07 »

Hallo,
zu uns hat die TH gesagt, dass wir das selbst prüfen sollen. Es könnte sein, dass irgendjemand sich da einschleicht und etwas geltend macht, was nicht zu uns gehört, sagte sie.
Unsere TH zeichnet sich ohnehin durch Nicht-Tun aus.  Vielleicht ist das auch wieder eine Spar-Aktion von ihr.
Da wir sie nicht fragen können, stellt sich uns die Frage, ob Gläubiger das Recht haben, alle Hebel in Bewegung zu setzen und Kosten zu verursachen, um an Geld heran zu kommen um es dann dem Schuldner in Rechnung zu stellen. Wenn man nur einen Teil des Geldes zurückzahlt, ist einem das vielleicht egal, aber wenn man es schafft, alles abzubezahlen, dann tut es einem schon weh, wenn man noch Monate lang zahlen muss nur wegen der spleenigen Ideen einer Großbank. Alleine Detektiv, ist man denn Freiwild???

Wer kann dazu was sagen?
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paps

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Re: Welche Forderungen anerkennen?
« Antwort #4 am: 09. März 2009, 20:59:47 »

Grundsätzlich hätten die Forderungen vor Anmeldung auch von ihnen bestritten werden müssen.
Oder deren Rechtmäßigkeit durch ein ordentliches Gericht geklärt werden müssen.

Im Verfahren werden die Forderungen zum Zeitpunkt der Eröffnung ihrer Höhe zu eben diesem Zeitpunkt angemeldet.
Alle anderen Kosten die nach Eröffnung enststehen sind nachrangige Forderungen, und werden erst nach vollständiger Befriedigung beglichen.

Ihre TH hat insofern recht, dass zumindest die Wahrhaftigkeit der Forderung durch Sie geprüft werden soll.
Es könnte ja auch sein, dass eine durch Sie zuvor bestrittene Forderung angemeldet wird, die noch im Klärungsstadium ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hoppeldiballett

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Re: Welche Forderungen anerkennen?
« Antwort #5 am: 09. März 2009, 23:30:23 »

Hallo Paps,

Forderungen vor Anmeldung bestritten? Dann kennt man sie doch noch gar nicht?
Und über das Gericht klären? Ich habe versucht Prozesskostenhilfe zu bekommen. Das wurde abgelehnt und bedeutete für mich, mit einem Haufen Kosten konfrontiert zu werden. Es ist schwer in unserem Land zu seinem Recht zu kommen, wenn man arm ist.

Wir haben  einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen lassen. Dazu wurden Beträge aufgegeben. Einige kleinere Positionen sind danach noch zugesandt worden.  Muss ich die auch akzeptieren?
Kann eine Bank alles in die Wege leiten, was ihr Spaß macht und der Schuldner muss alles bezahlen? Z.B. Kann eine Bank Kosten einer Pfändung einbringen, auch wenn die total ins Leere lief, weil sie nur mal probiert haben? Kann eine Bank einen Detektiv einsetzen und ich muss den auch noch bezahlen? Wer kann mir das bitte mal deutlich sagen?

Mir ist schon klar,  dass es ein riesengroßes Verbrechen ist, wenn man Schulden hat. Es ist egal, ob ich nicht mit Geld umgehen kann und mir andauernd Sachen kaufe, die ich nicht bezahlen kann, oder ob ich - nach Prüfung durch Bank und Berater - ein Geschäft aufmache, das erst gut anläuft, aber nach dem Euro, ...  in eine Schieflage gerät, die keiner (?) vorhersagen konnte. Dann gelten schon so manche §§ des Grundgesetzes nicht mehr, z.B. Schutz der Familie (Kinder leiden mit), Schutz des privaten Raumes (Gerichtsvollzieher darf die Tür aufbrechen), ... Die Würde des Menschen ist unantastbar? Nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem man seinen Kredit nicht zurückzahlen kann. Wie die Banken bei Misswirtschaft behandelt werden, weiß ja jeder, aber wenn ein Kredit von € 25.000 nicht mehr bedient werden kann, dann kommen die Daumenschrauben und dann kann jeder Gläubiger zusehen, dass es € 30.000 werden, damit es sich auch lohnt?

Verzeihung, da bin ich bisschen vom Thema abgekommen. Ich bitte um Beantwortung der Frage, was muss ich anerkennen?
Gruß Hoppel di Ballett



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dobberstein

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Re: Welche Forderungen anerkennen?
« Antwort #6 am: 10. März 2009, 08:52:34 »

Sie sollten die Forderungen bejahen, die berechtigt geltend gemacht werden. Zumeist liegen ja sowieso schon titulierte Forderungen vor.
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pd
 
 

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