"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren  (Gelesen 2168 mal)

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« am: 05. Juli 2010, 22:31:59 »

Guten Abend :hi:

könnte mir evtl. jemand sagen wie sich folgender Sachverhalt darstellt:

Also, ich habe eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio die ich nun ja nicht mehr bezahlen kann da ich in die Inso gehe. Ich zahle dort mtl. 54 Euro Beitrag. Der Vertrag läuft noch bis 2.11.10. Habe ihn fristgerecht gekündigt. Nun sind ja alle Gläubiger, auch das Fitnessstudio, angeschrieben worden wegen der Forderungsaufstellung und Stellungnahme zum aussergerichtlichen Einigungsversuch. Nun habe ich gesehen das das Fitnessstudio nur mit einem Betrag von 62,11 Euro in der Tabelle steht...Ich bin davon ausgegangen das die den Gesamtbetrag bis Ende der Mitgliedschaft dort angeben.Haben sie aber scheinbar nicht. Wie verhält es sich bei sowas. Sagen wir mal das Verfahren wird im September eröffnet und die Mitgliedschaft endet erst im November. Heisst das das die Beiträge die dann nach Eröffnung fällig sind gar nicht mit in die Inso gehen oder müsste das Fitnessstudio eigentlich den noch restlichen Gesamtbetrag mit angeben? Komischerweise stimmt auch die Forderung des Finanzamtes nicht. Die haben da scheinbar ne Gesamtforderung von 1.300 Euro angegeben, aber tätsächlich habe ich ca. 3.000 Euro an die zu zahlen. Ich habe alleine 1.700 Euro EK Steuer 2008 offen und Umsatzsteuer 1. VJ 2010 von 713 Euro offen. Das alleine sind ja schon rund 2.500 Euro. Was für die beiden letzten Monate meines Geschäftes raus kommt weiss ich nicht. Kann nicht viel sein. Aber das müsste doch dann auch noch mit rein oder? Ist ja alles VOR Verfahrenseröffnung. Auch der Hausbank schulde ich mit überzogenen Girokonten inkl. Zinsen für den Kredit rund 24.000 Euro. Der eigentliche Kredit beläuft sich auf 17.000 Euro + Zinsen für die Laufzeit von rund 5.000 Euro. Die Bank hat aber wohl auch nur ne Forderung von knapp 19.000 Euro angegeben. Das verstehe ich nicht. :dntknw:

Vielleicht hat ja einer ne einfache Erklärung.... :thumbup:

Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #1 am: 06. Juli 2010, 08:54:57 »

1. Die Mitgliedschaft läuft weiter und nur die Forderungen welche VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind, kommen mit ins Verfahren. Sprechen Sie mit denen. Habe ich auch getan und die haben kulanterweise meinen Vertrag vorzeitig gekündigt. Der Mitgliedschaftsvertrag erlischt nicht durch die Insolvenz!

Bez. der anderen Geschichten bin ich mir auch nicht 100% sicher.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

makro

  • Gast
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #2 am: 06. Juli 2010, 09:36:15 »

1. Die Mitgliedschaft läuft weiter und nur die Forderungen welche VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind, kommen mit ins Verfahren. Sprechen Sie mit denen. Habe ich auch getan und die haben kulanterweise meinen Vertrag vorzeitig gekündigt. Der Mitgliedschaftsvertrag erlischt nicht durch die Insolvenz!

Bez. der anderen Geschichten bin ich mir auch nicht 100% sicher.

sehe ich genauso, ich hatte auch einen Mitgliedsvertrag, ich hatte nur das Wort Insolvenz gesagt und ohne das ich was von Kündigung erwähnte haben die das von sich aus gemacht. Scheinen wohl Angst zu haben keine weiteren Gelder zu bekommen.......
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #3 am: 06. Juli 2010, 10:51:39 »

Hallo...

danke schonmal für den Tip...warum ist das denn so wenn man in die Insolvenz geht und man sowas nicht mehr bezahlen kann das nur die Beiträge vor der Insolvenz mit reingenommen werden nicht aber die, die ja logischerweise auch während der Inso weiterlaufen bis zur Kündigung und man die ja eh nicht zahlen kann...ich dachte es wird die Gesamtforderung mit reingenommen bis Ende der Laufzeit...das gleiche habe ich ja bei der Telekom.Der Vertrag läuft bis April 2011.Das hieße also das ich nach Eröffnung weiterhin alle Beiträge zahlen müsste auch wenn ich es gar nicht könnte?Ich gehe mal davon aus das die mir eh den Vertrag kündigen weil ich ja nix mehr zahle.Aber erlischt dann auch automatisch jede Forderung gegen mich oder melden die dann auch das an was sie von mir bis Ende der Laufzeit bekommen "hätten"?Dann gehe ich ja quasi mit neuen Schulden in die Insolvenz rein..toll...was ne Logik... :mad2:

Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #4 am: 06. Juli 2010, 12:29:08 »

Naja, überlegen Sie mal sämtliche Verträge würden automatisch erlöschen mit beginn der Insolvenz. Stromversorger, Gasversorger, Telefon....! Klar gehen nur die Forderungen rein welche vor Eröffnung entstanden. Forderungen, welche nach Eröffnung entstehen, müssen  beglichen und dürfen auch Vollstreckt werden.

Theoretisch müssen sie also die Beiträge nach Eröffnung bezahlen!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #5 am: 06. Juli 2010, 13:13:35 »

Hallo Fallera...

aber wenn mir das Fitnessstudio oder auch die Telekom den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen würden dann ginge es mit in die Inso rein weil ja dann der Gesamtbetrag sofort fällig werden würde oder?Das Problem ist ich könnte weder das Fitnessstudio noch die Telekom momentan zahlen da ich lediglich Hartz4 erhalte und mir mometan eh nur 15 Euro pro Monat bleiben.Wie soll ich das bezahlen?  :dntknw:
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #6 am: 06. Juli 2010, 13:18:34 »

Ja, wenn sie den Gesamtbetrag sofort fällig stellen, kommt alles mit rein! so hat das mein fitnesstudio gemacht.  oder müsste nachgemeldet werden.

sie könnten doch im schlimmsten fall mit dem Studio reden, dass sie den Vertrag für 6 monate oder so beitragsfrei stellen. hat ein bekannter von mir gemacht.

den telekomanschluss müssten sie kündigen! oder gibt es da auch eine vertragslaufzeit?
« Letzte Änderung: 06. Juli 2010, 13:20:29 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #7 am: 06. Juli 2010, 14:12:30 »

Hallo Fallera...

danke für die Antwort.

Also das Fitnessstudio habe ich bereits fristgerecht zum 2.11.10 gekündigt. Habe aber heute nochmal an die ne Email geschickt ob die mir nicht schon vorab kündigen können wegen Inso etc. mal sehen was da kommt. Telekom läuft bis April 2011. Die habe ich aber soweit ich weiss auch schon gekündigt. Allerdings komme ich vor April 2011 eben nicht raus. Aber da ich ja jetzt schon mit aktuell 111 Euro in der Kreide stehen werden die mir den Vertrag kündigen so wie sie es geschrieben haben. Dann wäre zu klären ob die dann die Gesamtsumme bis Laufzeitende wollen oder nur das was bis zur fristlosen Kündigung offen ist? :gruebel:

Hoffe das mir das Fitnessst. und die Telekom vorher kündigen bevor die Inso offiziell eröffnet wird...
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #8 am: 06. Juli 2010, 20:14:59 »

der TH kann den Vertrag kündigen, zur Not bitten Sie den einfach darum. Dann kann das olle Studio max. den Schadenersatz zur Tabelle anmelden.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Welche Forderungen kommen mit ins Verfahren
« Antwort #9 am: 06. Juli 2010, 22:17:26 »

der TH kann den Vertrag kündigen, zur Not bitten Sie den einfach darum. Dann kann das olle Studio max. den Schadenersatz zur Tabelle anmelden.

Hallo Feuerwald...

genau sowas habe ich auch gelesen, das der TH solche Verträge auch seinerseits kündigen kann...also im schlimmsten Fall bitte ich ihn dann darum, falls es überhaupt soweit kommt und die Sache nicht schon VOR Eröffnung geklärt ist....

Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz