Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pleitegeier1001 am 07. April 2010, 12:20:26
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Hallo zusammen,
jetzt mal eine Frage. Im Verbraucher-Insolvenzverfahren soll man seine kompletten Gläubiger angeben. Mal angenommen ich habe da ein paar dicke Brocken
50.000 EUR Shark-Kredit KG
10.000 EUR Zock Bank GmbH
und dann
150 EUR Monatsfahrkarte (wird am Monatsende abgebucht, Konto ist i.H.d. Pfändungsfreibetrages frei)
und schließlich habe ich heute Brötchen beim Bäcker geholt
3,25 EUR Krampfs GmbH - Kartenzahlung
Heute würde ich meinen Insolvenzantrag einreichen.
gehören nur die beiden oberen auf die Liste oder unbedingt alle?
Wo ist hier eine Grenze zu ziehen?
Danke für jede Hilfe!
LG - Mona
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Wichtig ist, wieviele Gläubiger bei Insolvenzeröffnung vorhanden sind.....die sind dann ALLE anzugeben.
Denke mal, dass Sie Ihre Brötchen von Heute bis dahin noch zahlen oder ?
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Ein Gläubiger kann die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn die im Rahmen des Insolvenzantrags vorzulegenden Verzeichnisse (u.a. das Verzeichnis der Gläubiger) unrichtig oder unvollständig sind. Es kommt also darauf an, dass die Angaben zum Zeitpunkt der Einreichung des Insolvenzantrags - und nicht zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung - richtig sind. Die Schulden beim Bäcker müssen also angegeben werden, wenn diese Schulden nicht vorher bezahlt werden sollten (wollen Sie tatsächlich Ihre Brötchen nicht bezahlen?! javascript:void(0);). Bei der Monatskarte kommt es darauf an, wann die Forderung der Verkehrsbetriebe ensteht. Entsteht die Forderung erst nach Insolvenzantragstellung, muss diese Forderung nicht angegeben werden. Im Zweifel sollten Sie jedoch eher zuviel als zu wenig angegeben.
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Danke für die Antworten.
Nein, die Brötchen waren ja nur ein Beispiel für eine Mini-Zahlung, die dadurch dass sie unbar ist, ja tatsächlich bis zum Abbuchungstag eine unbezahlte Forderung darstellt.
Verstehe ich also richtig, dass man alles wesentliche, was man nicht mehr zahlen kann, angibt, die Dinge des täglichen Lebens jedoch, die man dann bis zur Verfahrenseröffnung bezahlt / voraussichtlich bezahlen wird, jedoch nicht angeben muss?
Aber gibt es keine eindeutige Regelung hierüber, kann man es irgendwo nachlesen?
LG Mona
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Sie sollten vor dem Insolvenzantrag alle Zahlungen an Gläubiger einstellen........
D.h.keine Ratenzahlungen mehr leisten oder andere Verpflichtungen bedienen.
Dinge zum täglichen Leben können Sie kaufen....Miete, Strom, Wasser zahlen natürlich auch
Stellen sie unbedingt alle Zahlungen ein....denn Sie sind ja pleite...
Das Geld was Sie daurch einsparen können Sie wie schon erwähnt zum täglichen Leben "verbrauchen"..... :whistle:
Vermeiden Sie aber kostspielige Reisen nach Thailand oder den Kauf eines teuren Fernsehers... :wink: