Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 11. Februar 2009, 19:20:33
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Hallo,
das außergerichtliche Verfahren ist gescheitert nun will ich für den PI Antrag das Gläubiger Verzeichnis erstellen aber anstatt der Banknamen sind nur noch Inkassobüros zu finden, wen trage ich denn da nun ein??
danke
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Gläubiger sind die Ursprungsgläubiger.
Nur wenn nachweislich die Forderung an das Inkasso abgetreten ist, kommt das Inkasso in die Tabelle.
Wen haben Sie denn im AEV angeschrieben?
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Der AEV wurde über einen Anwalt abgewickelt und der gibt nun die Inkasso bzw Anwälte im Plan an.
Wobei ich bei einer Bank drei verschiedene Produkte (Visa,Kredit etc.) hatte zählt diese als ein Gläubiger???
und muss ich nur die Hauptforderung eingegeben oder auch Zinsen etc??
Ich weiss Fragen über Fragen aber die machen einen ganz knille
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Die Bank wird als ein Gläubiger angegeben mit 3 Forderungen.
Wobei die Forderung jeweils als Gesamtforderung anzugeben ist.
z.B.
Bank des Schuldners:
1.) Kredit / Forderung
2.) Karte / Forderung
3.) Dispo / Forderung