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Autor Thema: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise  (Gelesen 6936 mal)

tomwr

Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #20 am: 21. Januar 2011, 01:17:03 »

Da sagt § 34 AO aber etwas anderes...

(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.


§34 Abs.1 AO ist im Falle des IV nicht zutreffend sondern §34 Abs.3 AO, siehe auch HambKInsO §155 Rz.17,18. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Die Steuerforderungen für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung sind als Insolvenzforderungen geltend zu machen. Die Übernahme der Erklärungspflicht des Verwalters entbindet den Steuerpflichtigen nur insoweit von seinen Pflichten, wie sie der Verwalter zu erfüllen und insoweit er seine Mitwirkungspflichten nach §97 InsO erfüllt (z.B. alle Auskünfte über steuerlich relevante Verhältnisse zu liefern). Dass die vorinsolvenzlichen Steuern aus der Insolvenzmasse zu entrichten sind ist schlichtweg falsch.

Die Pflicht zur Anzeige einer selbständigen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt besteht nach §158 AO, eine Nichtanzeige insbesondere verbunden mit einem nennenswerten Steuerausfall kann entweder als Steuerhinterziehung nach §370 AO, leichtfertige Steuerverkürzung nach §378 AO oder Steuergefährdung nach §379 AO oder §380 AO. Das hängt ein bischen von den Umständen des Einzelfalls ab.
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tomwr

Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #21 am: 21. Januar 2011, 01:24:12 »

Hier sei angemerkt, dass die meisten Gewerbetreibenden die erste Erklärung eh erst später, meist bis 2 Jahre nach Eröffnung der Selbstständigkeit später abgeben! Wer macht denn als Existenzgründer, der in 2010 Provisionseinnahmen aufgrund von Empfehlungen bekommt, schon im Februar 2011 die Steuererklärung?

Der Unterschied liegt darin, dass die sog. Existenzgründer in aller Regel ihre Steuern bezahlen (wenn auch verspätet).

Umsatzsteuerproblematik stellt sich nicht, ebenso das Nichtabführen von Sozialleistungen, hier geht es um Einnahmen/Überschussrechnung und die macht doch keiner sofort!

Wenn das Finanzamt bei der Bewertung der Tätigkeit der gleichen Meinung ist, stellt sich keine Umsatzsteuerproblematik. Wie bereits geschildert und näher erläutert in meinem Link weiter oben ist dieses Thema seit Jahren umstritten in der Finanzbranche und auch wiederum vom Einzelfall abhängig.

Kann dem Ehemann für seine Regelinsolvenz wirklich ein Strick draus gedreht werden, weil die Frau Einnahmne gehabt hat?

Wenn es so ist wie geschildert, denke ich ja. Schließlich hat der Mann ja an den Provisionserlösen der Frau mitgewirkt. Es ist davon auszugehen, dass ihm anteilig etwas zusteht.

Siehe die geposteten Infos in einem früheren Beitrag:

Zitat
Thema ist wohl zu komplex, da beisst sich einiges, da muss wohl ein Anwalt her, denn die Ehefrau fundiert als Tipgeber und hat dafür immense Provisionen ( ca. 40.000 Euro )bekommen, die ein Gewerbe als Tippgeber eh nicht mehr zulassen, da die Verhältnismäßigkeiten niht mehr gegeben sind, dafür müsste ein Gewerbe angemeldet werden, was die Frau eh nicht bekommen würde, den 34c, der an Auflagen geknüpft ist, den die Frau nicht erfüllen könnte.

Die Finanzierungen bearbeitet und die Kunden beraten - woraus die Erlöse kommen - hat der Ehemann, selbst in der Regelinsolvenz und Angestellter der Finanzierungsmaklerschaft!
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noelmaxim

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #22 am: 21. Januar 2011, 01:25:33 »

lieber tomwr,

zu was raten sie ???
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noelmaxim

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #23 am: 21. Januar 2011, 01:29:31 »

Der Mann ist Angestellter einer Gesellschaft, von dort bekommt er einen Lohn, was soll ihm weiteres zustehen?
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tomwr

Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #24 am: 21. Januar 2011, 01:43:41 »

Bekommt die Frau die Tippgeberprovision von der gleichen Gesellschaft, von der der Mann seinen Grundlohn bezieht ?
Gab es 2009 schon Provisionseinkünfte für die Frau ?
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noelmaxim

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #25 am: 21. Januar 2011, 01:46:42 »

ja, von der gleichen Gesellschaft, bzw. nur von dieser, in 2009 gab es keine Einnahmen, das fing 5/2010 an und endete 11/2010!

Umsatzsteuerproblematik wird es nicht geben, denn Finanzierunsgvermittlungen sind davon befreit!!!!

Es ist eine ganz schwierige geschichte, aber es muss aus meiner Sicht eine Lösung geben!
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Maurice Garin

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #26 am: 21. Januar 2011, 09:44:29 »

Es ist eine ganz schwierige geschichte, aber es muss aus meiner Sicht eine Lösung geben!

Die Lösung ist einfach. Aber nicht, solange Sie sich ständig im Kreis drehen.
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noelmaxim

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #27 am: 21. Januar 2011, 09:50:59 »

ok, wie kommt man aus dem Kreis raus??? Um das zu erfahren, wurde die Frage hier ja gepostet!
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Maurice Garin

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #28 am: 21. Januar 2011, 10:20:04 »

ok, wie kommt man aus dem Kreis raus??? Um das zu erfahren, wurde die Frage hier ja gepostet!

Habe ich oben schon geschrieben:

Entweder Steuererklärung incl. Provisionseinnahmen einreichen und dann Insolvenzantrag stellen oder Insolvenzantrag stellen und dem IV die Provisionseinnahmen zur Erstellung der Steuererklärung mitteilen. Und gut ist`s.
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noelmaxim

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Re: Welche Insolvenzform/taktische Vorgehensweise
« Antwort #29 am: 21. Januar 2011, 10:22:30 »

ok, werde ich so weiter geben, bleibt ja auch nicht viel anderes über!

Vielleicht noch zum Schluss kurz eine Einschätzung, was es zu erwarten gibt, bzw. was sie erwarten, sowohl für den Mann als auch für die Frau, danke dafür.
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