"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Welche Möglichkeiten bei 100%iger Befriedigung der Gläubiger im Insol.Verfahren  (Gelesen 1764 mal)

Tanemali

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,

ich bin heute das erste Mal hier und ich hoffe, dass ich jemanden finde, der mir weiter helfen kann.

Also, ich habe zurzeit ein Insolvenzverfahren. Ich habe aus dem Verkauf meiner Haushälfte so viel erhalten (auf dem Treuhänderkonto), dass alle Gläubiger voll ausgezahlt werden können.

Jetzt gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, dieses Verfahren zu beenden.

Da ich alleinerziehend bin mit 5 Kindern (meine Insolvenz kam durch eine gruselige Scheidung), brauche ich auch eine Absicherung nach der Insolvenz, dass man nicht sofort wieder angreifbar ist. Das ich meine Weste sauber halten kann und muss ist klar. Aber was ist, wenn man jemanden übersehene hat, der nur darauf wartet, dass man wieder aus der Insolvenz heraus ist?

Ich weiß, dass man durch die Restschuldbefreiung davor geschützt ist und alle alten Forderungen damit abgedeckt sind. Aber:

wie verhält es sich bei vorzeitiger Einstellung? Worauf muss ich achten? Ich brauche eine Restschuldbefreiung. Die bekomme ich aber nicht in jedem Verfahren der Beendigung. Ist es auch wichtig, in welcher Phase der Insolvenz man ist, wenn man vorzeitig einstellen möchte?

Welches Verfahren/welcher Antrag mit RSB ist für mich richtig?
Was könnt ihr mir raten?

Schon einmal herzlichen DANK im Voraus für eure Antworten
Nette Grüße
Gespeichert
 

HeinoHome

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66

Sie können beim zuständigen Amtsgericht einen formlosen Antrag auf vorzeige Erteilung der RSB stellen. Wenn alle Gläubiger befriedigt und sämtliche Kosten des Gerichts gedeckt sind, wird diese erteilt.
Gläubiger die nichts angemeldet haben, gehen leer aus. Chance für den Gläubiger vertan.
Super Aussicht auf einen baldigen Neuanfang!
Herzlichen Glückwunsch!
Gespeichert
 

Tanemali

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Sie können beim zuständigen Amtsgericht einen formlosen Antrag auf vorzeige Erteilung der RSB stellen. Wenn alle Gläubiger befriedigt und sämtliche Kosten des Gerichts gedeckt sind, wird diese erteilt.
Gläubiger die nichts angemeldet haben, gehen leer aus. Chance für den Gläubiger vertan.
Super Aussicht auf einen baldigen Neuanfang!
Herzlichen Glückwunsch!


Herzlichen Dank!!!!!  für die Antwort!  Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, wie schlecht es einem gehen kann in der Insolvenz. Und wenn man dann auch noch für so viele Kinder die Verantwortung hat, einen Ex-Manm, der einen lieber ruiniert sieht und auch alles dafür tut, dann hat man sehr viele schlaflose Nächte. Wenn ich das Verfahren geschafft habe, dann hoffe ich auch, vieles andere hinter mir lassen zu können.
Gut, dass es solche Orte wie diesen hier gibt, um Leute zu finden, die einen weiterhelfen können. Geht man zu einem Anwalt, weiß man nicht mal, ob dieser das Richtige für einen tut oder nur das, um viel Geld dabei zu verdienen.
Darum: D A N K E S C H Ö N
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz