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Autor Thema: Forderung von Finanz bzw. Kredithai  (Gelesen 2508 mal)

KSC

  • Gast
Forderung von Finanz bzw. Kredithai
« am: 29. März 2010, 21:15:15 »

Ich habe nun gegen (fast) alle Kredithaie gewonnen. Entweder haben sie nicht angemeldet, oder sie haben ihre Forderung zurückgezogen. Nun habe ich aber doch noch einer in meiner Liste, der sich strikt weigert bzw. auf nichts reagiert.

Ok, es sind zwar nur 90,00€ aber trotzdem ist die Forderung unzulässig und ich möchte die, wie die anderen auch draußen haben.

Muss der IV das löschen / umändern / oder den GL anschreiben die Forderung zurückzuziehen wenn ich beweiße das es eine Abzockerfirma ist? Die Kriminalpolizei Stuttgart ermittelt, im Internet findet man mehrere tausend Treffer und haufenweiße Geschädigte .

Hab ihm schonmal geschrieben, er hat aber nicht geantwortet, was mir auf den Sender geht.
« Letzte Änderung: 29. März 2010, 23:11:59 von KSC »
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Feuerwald

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Re: Forderung von Finanz bzw. Kredithai
« Antwort #1 am: 30. März 2010, 00:36:47 »

der IV muss nicht.
Sie können einer Forderungsanmeldung widersprechen - im Prüfungstermin.
Ihr Widerspruch alleine führt aber nicht dazu, dass die Forderung nicht aufgenommen wird.


 
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KSC

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Re: Forderung von Finanz bzw. Kredithai
« Antwort #2 am: 30. März 2010, 14:54:28 »

Der ist schon fünf Monate rum  :dntknw:
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Miau

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Re: Forderung von Finanz bzw. Kredithai
« Antwort #3 am: 31. März 2010, 17:39:29 »

Der ist schon fünf Monate rum  :dntknw:

Also, ich hatte dasselbe Problem, die Creditreform Hagen hat von mir 125 € bekommen, weil sie Forderungen i.H.v. 250 € eintreiben sollten. Wir hatten eine Vereinbarung 25 € / Monat. Dann hab ich nach der Hälfte der Ratenzahlung die Privatinso angemeldet und aufgehört zu zahlen. Die Creditreform hat im Schlußtermin 272 € angemeldet, was ich leider erst spät bemerkt hab und deshalb mein Widerspruch vom Amtsgericht Stuttgart abgewiesen wurde.

Nun hab ich mit dem Anwalt telefoniert, der für mich das ganze Verfahren angenfangen hat (also mit demjenigen, bei dem ich alle Unterlagen abgeben habe damals, denn ich habe ihm explizit gesagt gehabt, daß Creditreform nur noch 125 € kriegt und Kontoauszüge vorgelegt und auch die schriftliche Vereinbarung)

Der Anwalt hat mir gesagt, daß obwohl der Schlußtermin gelaufen ist, ich auf jedenfall den Sachverhalt der TH schildern sollte. Denn sie schüttet alle 1/2 Jahre an alle Gläubiger aus. Und wenn sie nachträglich feststellt, daß verbotenerweise die Creditreform Hagen mehr angemeldet hat, als ihr zusteht, dann darf sie den Betrag entsprechend kürzen. Von einer Strafanzeige hat mir der Rechtsanwalt abgeraten, weil es zunächst festzustellen gilt, daß die Gebühren, die die Creditreform Hagen (22 €) als Zuschlag erhebt, unrechtens sind. Das kann die TH besser und schneller als ich in einem Zivilprozeß gegen Creditreform.

Also kannst du höchstens erreichen, daß der Gläubiger von deinem TH am Ende Null Euro bekommt, aber er wird nicht aus dem Gesamtverzeichnis gestrichen.
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KSC

  • Gast
Re: Forderung von Finanz bzw. Kredithai
« Antwort #4 am: 31. März 2010, 21:09:14 »

Das Problem ist, das einige der Forderungen (ca. 7500,00€) unberechtigt sind. Zwei Firmen haben ihre Gesamtforderung von 7410,00€ zurück gezogen, nachdem ich die Kriminalpolizei Stuttgart eingeschaltet habe.

Eine ist wie gesagt wegen 90€ noch da.

Gibt einfach mal "EFRO Finanz" bei Google ein, da steht schon alles.

Grüße
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KSC

  • Gast
Re: Forderung von Finanz bzw. Kredithai
« Antwort #5 am: 31. März 2010, 21:09:47 »

Nochmal zum Vergleich ca. 12700,00€ waren angemeldet und es sind nun  noch 4300€ Schulden
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