Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: urlauf am 18. März 2010, 19:37:52

Titel: Welche Rolle spiel der AG beim Insolvenzverfahren?
Beitrag von: urlauf am 18. März 2010, 19:37:52
hallo, alle zusammen, schreibe klein, weils besser für mich ist.
ich hab da mal ne entscheidende frage. ich hab seit kurzem wieder eine neue arbeit, nach langer krankhiet, gott sei dank. soweit so gut. mein neuer ag bekam von meiner insolvenzverawlterin  post. er soll angaben über die anzahl der kinder geben, für die ich unterhalt zahle. komisch. kann dem doch eigentlich egal sein. warum will das  die anwältin von ihm wissen. und nun das schärfste: er soll die angaben ja auch richtig machen. erwürde wohl DRITTSCHULDNER als ag sein. das bekomm ich überhaupt nicht gebacken. er meinte, wenn erflasche angaben  macht, wegen unterhalt, anzahl der kinder, lohn, spesen würde er dafür später mal haften, wenn flasche angaben bekannt werden. damit bin ich völlig überfordert. ich hatte schon zwei andere ag in meiner wohlverhhaltensphase, die alle bekamen auch von der freundlichen anwältin aber keiner meiner ehemaligen ag mußten angaben über die anzahl der kinder machen usw. versteht ihr was ich will.
frau anwältin bekommt doch jedes halbe jahr nachweis darüber was an wen und wieviel bezahlt wird.
wenn jemand auch solch erfahrungen gemacht hat und mir das mal erklären kann was das soll, soll er sich bei mir melden oder schreibt mir einfach eure meinung.
lg olaf 

ed.by.paps-Namen gelöscht
Titel: Re: Welche Rolle spiel der AG beim Insolvenzverfahren?
Beitrag von: rookie am 18. März 2010, 19:41:07
Und was wäre Deine entscheidende Frage dazu ?

Und reale Namensnennungen von Personen würde ich im Internet unterlassen...wer weiss wer hier alles mitliest... :wink:

PS. Der Arbeitgeber ist Drittschuldner

Definition:

Wird der Arbeitslohn eines Schuldners gepfändet, ist dessen Arbeitgeber als Schuldner der Lohnzahlung Drittschuldner in diesem Sinne.