Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pleitegeier am 30. April 2006, 09:41:14

Titel: Welche Versicherungen darf man behalten !
Beitrag von: pleitegeier am 30. April 2006, 09:41:14
Hallo Gemeinde !
Hätte da mal eine Frage was die Versicherungen betrifft !
Meine Freundin hat vor einem guten Jahr die private Insolvenz angemeldet!
Nun bekam sie Gestern ein Schreiben das ihr die Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt wurde! Ab 01.05.2006 steht sie nun und demzufolge auch ihre zwei Kinder ohne Schutz das wenn sie mal Berufunfähig wird !
An dieser Versicherung hing eine private Kapitalbildende Versicherung noch mit drann ( 1991 abgeschlossen).
Dieser Betrag aus der Kapitalbildenden Versicherung wurde natürlich an den Insolvenzverwalter überwiesen und ist somit futsch !
Nun meine Frage,
dürfen die einfach die Versicherung ohne meine Freundin darüber zu informieren kündigen!
Hätte sie nicht eventuell einfach die Kapitalbildende Versicherung raus nehmen lassen können damit die BU Versicherung weiter laufen kann ?


Würde mich über eine Antwort freuen !

M.f.G.
Jens
Titel: Welche Versicherungen darf man behalten !
Beitrag von: paps am 01. Juni 2006, 22:45:11
Bin jetzt erst in den letzten Tagen auf dieses Forum gestoßen.
Versuche mal kurz das Ganze aus Sicht der Versicherung darzustellen.
Inso-technisch gesehen ist die Verwertung des Vertrages in Ordnung.Der Zustimmung des Schuldners bedarf es bei der Verwertung nicht.
Leider gibt es derzeit keine Regelung, die sowohl diese Form der Altersvorsorge als auch der Existenzabsicherung in der Verbraucherinsolvenz schützt.
Ausgenommen sind m.E. die sogenannten Riester- und Rürupprenten.

Leider scheint es mir jetzt zu spät, im Bezug auf die BU-Versicherung noch was klären zu können.
Versicherungstechnisch wäre es möglich gewesen, das Kapital auszuzahlen und die Berufsunfähigkeit getrennt weiterzuführen.
Beide Beitragsbestandteile werden generell gesondert betrachtet.
Bei der Kombination (Einschluß) einer BU mit einer Kapitalbildende LV werden nur geringfügige Überschüsse aus dem Beitragsbestandteil der BU erwirtschaftet.
Somit ließe sich eine seperate Fortsetzung versicherungs-mathematisch auch darstellen.
Der Beitrag für die seperate Führung der BU wird etwas höher, da ja nun auch Verwaltungskosten anzurechnen sind.
Diese Berechnung hätte aber vor der Auszahlung erfolgen müssen.
Die auszahlbaren Überschüsse wären dadurch etwas geringer geworden.

Soweit zur Theorie. OB sich in Ihrem Fall ein Gespräch mit dem TH und der Versicherung noch lohnt, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.
Schließlich geht es ja auch um die Verantwortung des TH gegenüber den Gläubigern.

Eine vernünftige BU sollte sich aber nicht nur am Sozialhilfesatz oder ALGII orientieren. Sie würde also auch einen entsprechenden Beitrag kosten.

MfG Paps




 

Titel: Welche Versicherungen darf man behalten !
Beitrag von: topsecret am 21. Juni 2006, 11:25:20
Hallo,

ich bin seit über einem Jahr Insolvent und habe alle Versicherungen noch laufen. Sei es BU, Rente, Haftpflicht, Hausrat, Verkehrsrechtschutz, allg. Rechtschutz, Krankenversicherung usw....es sind einige.

Setze dich noch einmal mit deinem Versicherungsvertreter zusammen, wenn es bereits zu spät ist such dir für einen Neuabschluss eine \"bessere\" Versicherung.

Wir haben alles bei der Allianz, diese ist in allen Sachen sehr Kullant, arbeitet zügig und ohne große Nachfragen bei Versicherungsschäden. Sie sind zwar etwas teurer, dafür stimmt der Service und die Leistungen. Ein Allianz Hauptvertretung gibt es in fast jeder Stadt. Einfach mal Informieren, vielleicht geben sie dir auch Tipps im Bereich BU.

Gruss
TS