Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: grillsuder am 13. April 2008, 15:48:27

Titel: Welches Insolvenzferfahren und weiterführung eines Darlehens möglich?
Beitrag von: grillsuder am 13. April 2008, 15:48:27
Hallo liebe Experten,

ich habe 2 Fragen zu folgendem Fall:

Ein Ehemann kann wegen des hohen Schuldendienstes sein betriebliches Darlehen (Einzelfirma) der Bank A nicht mehr bezahlen. Es wird wohl zur Zwangsversteigerung seines Firmengebäudes kommen. Da der Versteigerungs-Gegenwert nicht ausreichen wird, kommt es wohl zu einem Insolvenzverfahren.

Die Private Immobilie wurde vor 5 Jahren der Tochter geschenkt, damit ist die Rückübertragungsfrist (4 Jahre) verstrichen. Aber: Die Eheleute (beide) zahlen noch ein kleineres Darlehen an die Bank B auf die Privatimmobilie ab (Grundschuld ist eingetragen) und wollen das Darlehen auch nach der Privatinsolvenz weiter bedienen. Die Rate beträgt ca. 300,- € und soll gleichzeitig als Miete an die Tochter deklariert werden.

Frage 1: Welches Insolvenzverfahren kommt hier zur Anwendung und wo ist der Unterschied zum Verbraucherinsolvenzferfahren?

Frage 2: Kann der Insolvenzverwalter die Bank B zwingen, eine Zwangsversteigerung für das private Häuschen einzuleiten, obwohl die Raten weiter gezahlt werden? Ist das Darlehen während der Wohlverhaltensperiode zulässig?

Vielen Dank und viele Grüße!
Titel: Re: Welches Insolvenzferfahren und weiterführung eines Darlehens möglich?
Beitrag von: ThoFa am 14. April 2008, 12:41:16
Hallo,

so lange aktiv selbständig gilt das Regelverfahren. Die Unterschiese wurden hir im Forum zuhauf beschrieben.

Das Darlehen darf nicht mehr bedient werden, jedenfalss nicht vom betroffenen Insolventen. Der Insolvenzverwalter kann die Bank zu gar nichts zwingen.

Ich empfehle dringend eine Beratung vor Insolvenzantrag. Insbesondere bei der Schenkung des Hauses wäre ich, was die Frist angeht, nicht ganz so sicher. Eine Anfechtung ist unter Umständen bis zu zehn Jahren später möglich.

MfG

ThoFa