Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: axler am 24. Dezember 2010, 16:41:33

Titel: wem nutzt das insolvenzverfahren den gläubigern wohl kaum
Beitrag von: axler am 24. Dezember 2010, 16:41:33
hallo  wie sieht es den in wirklichkeit aus die kosten des treuhänders und gerichtskosten
werden sich bei mir auf min 23000 € addieren geld was erwirtschaftet ist aber die gläubiger
dürfen sich dann den rest teilen  :shock:
natürlich bekommt das finanzamt auch noch 19 % auf die vergütung unglaublich eigentlich:lollol:
ist das immer so ?
der insolvente reisst sich den a auf (natürlich nicht immer) und die feinen herren und damen stellen rechnungen
frohes fest leidensgenossen
Titel: Re: wem nutzt das insolvenzverfahren den gläubigern wohl kaum
Beitrag von: wollter001 am 26. Dezember 2010, 16:04:11
hallo axler!
Bei IK-Verfahren § 13 Abs.1

Die Vergütung des Treuhänders wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. 1) der Vornahme der Schlußverteilung gemäß § 196 Abs.2 Inso zugestimmt 2) schriftliches Verfahren gemäß § 5 II Inso angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte, Schlußtermin gem. § 197 Inso.Der Treuhänder erhält in der Regel 15% der Insolvenzmasse. Die Vergütung soll in der Regel mindestens 600,- Euro betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,– Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt. Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. Dazu kommt Gerichtskostengesetz (GKG) vom 12. März 2004. In Ihren Fall
von ca.23000 € Insolvenzmasse sind  das ca. 933,00 € Gerichtskosten.
1)TH Vergütung 15%von gepfändete Insolvenzmasse (23.000 €)    = 3.450,00 €  Netto
+ 19% Umsatzsteuer                                                                          =   655,50 €
                                                                                                                 ---------------
                                                                                                               4.105,50 €
2) Dazu Betrag an Auslagen (pauschale) sind 15% von Netto TH Vergütung
15% von 3.450 €    = 517,50 €
+ 19% Umsatzsteuer  98,32 €
                             ---------------
                                 615,82 €
Gesamte TH Vergütung Kosten 4.105,50 € + 615,82 € = 4.721,32 €
Gerichtskosten                                                                      933,00 €
                                                                                       ----------------------
                                                                                          5.654,32 €
Gesamte TH Vergütungskosten + Gerichtskosten werden von Insolvenzmasse abgezogen 23.000 € - 5.654,32 €  = 17.345,68 €  Rest wird an alle Gläubiger in % Verteilt.
Gläubiger mit höherer Forderungen erhalten mehr Geld.


Mit freundlichen Grüßen
wollter001




Titel: Re: wem nutzt das insolvenzverfahren den gläubigern wohl kaum
Beitrag von: axler am 26. Dezember 2010, 16:45:37
aber ich hab ne rechnung von fast 20 t € alleine vom verwalter bekommen !
meine schulden waren ca 100t€
mfg
Titel: Re: wem nutzt das insolvenzverfahren den gläubigern wohl kaum
Beitrag von: wollter001 am 26. Dezember 2010, 18:55:50
Hallo

Wie kommen TH/IV Kosten und Gerichtskosten auf 20.000 € ist mir ein Rätsel.
Ich werde bei IG nachfragen ,Kontoübersicht verlangen,und bitten TH/IV um Stellungnahme.
Was in Forderungs-Tabelle genau eingetragen ist ?. Wie viel € schon gepfändet wurde.
Von SB oder Fachanwalt für Inso prüfen lassen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
wollter001