Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: DarkAngel35 am 07. Juni 2010, 22:10:12

Titel: Wen MUSS ich alles als GL angeben?
Beitrag von: DarkAngel35 am 07. Juni 2010, 22:10:12
Guten Abend... :hi:

ich mal wieder.... :whistle:

habe mal ne kurze Frage.Wen muss ich eigentlich alles bei ner Inso mit angeben?Habe z.b. bei Otto ne Waschmaschine per Ratenzahlung gekauft und würde diese auch gerne noch zu Ende bezahlen.Geht das oder muss ich auch diesen Kauf mit in die Inso nehmen.Ausserdem liegen hier noch so 2 - 3 Rechnungen rum die sich so im einzelnen um die ca. 30 - 40 Euro belaufen.Muss ich die angeben oder könnte ich die auch noch so bezahlen bzw. kann ich generell solche Sachen noch vor Antragsstellung bzw. Verfahrenseröffnung bezahlen ohne mich irgendwie "schuldig" zu machen?Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar...

Schönen Abend noch... :hi:

P.s. sorry wenn ich soviel neue Themen eröffne...möchte halt nix falsch machen...
Titel: Re: Wen MUSS ich alles als GL angeben?
Beitrag von: paps am 07. Juni 2010, 23:31:38
Sie wollten doch nicht in die Inso?

Selbstverständlich können Sie laufende Rechnungen zahlen.
Sie können auch die Waschmaschine noch abbezahlen, wenn bis dahin kein Antrag gestellt wurde.

Sie sollten nicht mehr zahlen wenn Sie den Antrag auf Eröffnung abgegeben haben.

Grundsätzlich sind nur die Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung auch eine Forderung gegen den Schuldner haben.
Allerdings sollte zwischen außergerichtlichem Einigungsversuch und Gläubigerauftsellung im Eröffnungsantrag keine all zu große Differenz sein.