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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert  (Gelesen 2964 mal)

lilarosablau

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Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert
« am: 31. Juli 2011, 08:20:52 »

Hallo,
ich habe noch eine Frage: Der Anwalt hat vor einigen Wochen alle Gläubiger angeschrieben zwecks Aufstellung der Forderungen. Die meisten der ca. 20 Gläubiger sind dieser Bitte gefolgt. Daraufhin erstellte der Anwalt nun den Schuldenbereinigungsplan (heißt der so?), dem die Gläubiger nun zustimmen sollen - oder auch nicht.

Allerdings weigern sich zwei Gläubiger beharrlich, mit dem Anwalt zu kommunizieren. Obwohl der Anwalt sie angeschrieben hat und obwohl ich selbst die Gläubiger noch mal explizit darauf hingewiesen habe, dass sie sich bitte an den Anwalt wenden mögen. Die Briefe werden immer unfreundlicher, die Summen immer größer; so was liest ja niemand gerne...

Ich habe natürlich den Anwalt gefragt, was ich tun soll und ihm eines dieser Schreiben in die Hand gedrückt. Er meinte, ich solle diese Post nicht beachten und in den Müll schmeißen - was er dann auch tat. Er sagte, er habe die Gläubiger angeschrieben und damit sei "unser" Part erledigt. Es geht jetzt noch darum, drei Wochen zu überbrücken, bis die Frist, dem Plan zuzustimmen, abgelaufen ist. Ein Mahnverfahren wurde angedroht, und der Anwalt sagte, ich könnte auch die Post vom Gericht getrost entsorgen (ich könnte sie aber auch ihm übergeben, wenn mich das beruhigt...).

Jetzt frage ich mich (Bauchgefühl), ob man diese Androhungen wirklich ignorieren soll. Und ob man nicht, wenn der Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen sollte, um die Zeit zu überbrücken. Oder hat so ein Mahnbescheid aufschiebende Wirkung? Es geht ja darum, dass nach diesen drei Wochen der Insolvenz-Antrag gestellt wird und dann nicht mehr vollstreckt werden darf. Wenn also einen Tag vor Fristende der Mahnbescheid kommt - kann der noch etwas bewirken?

Da ich jetzt nicht das ganze Forum mit neuen Threads zumüllen möchte, hänge ich die nächste Frage an diesen Thread:

Es geht um die Eidesstattliche Versicherung:

Mein Anwalt sagte mir im ersten Gespräch, dass man diese EV auf gar keinen Fall abgeben dürfe, denn damit sei man quasi ruiniert. Er meinte, die Schufa sei gar nichts dagegen, was einen erwartet, wenn man die EV abgegeben hat. Und er wundere sich immer über die Leute, die ganz lapidar sagen: "Dann gebe ich eben eine EV ab".

Wenn man hier aber liest - und darunter sogar die Ratschläge von Anwälten -, dann scheint die EV gang und gäbe zu sein ("Tun Sie nichts und warten Sie auf den GV, bei dem machen Sie dann die EV und fertig"). Wie kommt es, dass man den Eindruck hat, dass die Einen das als Katastrophe bewerten, während es für die Anderen "nur" eine Unterschrift ist, die man leistet?
« Letzte Änderung: 31. Juli 2011, 08:45:41 von lilarosablau »
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misstraut2011

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Re: Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert
« Antwort #1 am: 31. Juli 2011, 10:01:52 »

Hallo Lilarosablau,

mal abgesehen davon, dass Deine Fragen hier schon zahlreich beantwortet wurden (Suchfunktion ist da wirklich sehr hilfreich) nur mal kurz:

Die Gläubiger müssen auf den Schuldenbereinigungsplan nicht reagieren. Er gilt somit direkt als abgelehnt. Viele sparen sich einfach die Mühe und den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand. Die Forderung wird dann im eröffneten Inso-Verfahren angemeldet und gut iss.

Was die EV anbelangt, so kann diese durch einen Gerichtsvollzieher abgenommen werden, sofern dieser einen Titel hat. Bei einer EV zieht man sich in Worten gesprochen erst einmal komplett aus: Alle und damit sind wirklich alle Vermögenswerte gemeint müssen angegeben werden ... da könnte das eine oder andere Teil zum Vorschein kommen, wo sich das Vollstrecken dann lohnen würde ...
Die Schufa wird allerspätestens mit der Eröffnung der Inso quasi extrem unattraktiv für alle möglichen Geldgeber, falls nicht schon vorher Meldungen der Gläubiger erfolgt sind.
 

Ob Du gegen einen möglichen Mahnbescheid vorgehst oder in China fällt ein Sack Reis um ... Wenn du so kurz vor Eröffnung des Verfahrens stehst, warum seine Energien in so unsinnige Aktionen verschwenden ...

LG
MissTraut
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lilarosablau

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Re: Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert
« Antwort #2 am: 31. Juli 2011, 10:15:46 »

Hallo, Miss Traut, danke für die Antwort, aber ich glaube, es handelt sich um ein Missverständnis:

Die Frage (ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt, sorry) war nicht, was man tut, wenn die Gläubiger nicht auf den Plan antworten und diesen ignorieren. Ich meinte eher, was passiert, wenn sie ignorieren, dass der Anwalt die Sache übernommen hat und statt dessen mich als Schuldner mit Briefen überschütten und einen Mahnbescheid androhen.

Wegen Sack Reis: Da verstehe ich deine Antwort nicht: Es könnte doch sein, dass ein Mahnbescheid so kurz vor der Insolvenz dazu führt, dass noch schnell ein Titel erworben wird. Und dass somit dann doch noch der GV auf der Matte steht - was nun wirklich nichts ist, worauf ich es abgesehen habe...

Daher die Frage: Kann man mit dem Widerspruch einen Titel hinauszögern oder verlängert sich die Frist bis zur Insolvenz und bis der Gläubiger nicht mehr pfänden kann?

Wegen EV: Mein Anwalt sagte, dass eine EV viel schlimmer sei als eine negative Schufa. Deshalb die Nachfrage.

P.S.: Natürlich ist es schön, dass die Fragen zahlreich beantwortet werden. Was die SuFu betrifft: Hab ich benutzt. Wenn du nach "Eidesstattlicher Versicherung" suchst, erhältst du unendlich viele Postings, die aber mit der Frage nichts zu tun haben müssen. Vermutlich bin ich zu doof zum Suchen. Es tut mir auch Leid, dass ich phasenweise so viel schreibe. Ich möchte damit niemanden belästigen; vielmehr erhoffe ich mir Klarheit, weil diese Angelegenheit natürlich schon sehr belastend ist.
« Letzte Änderung: 31. Juli 2011, 10:17:27 von lilarosablau »
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misstraut2011

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Re: Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert
« Antwort #3 am: 31. Juli 2011, 10:28:01 »

Hallo Lilarosablau,

dann lass sie doch schreiben und drohen und schreiben und drohen ... da verschwendet halt der Gläubiger seine Energien mehr oder weniger sinnlos ... Vielleicht lässt sich doch mal jemand einschüchtern und zahlt ...

Wenn ich es richtig gelesen habe, so sind es noch ca. 3 Wochen bis der Antrag auf Inso bei Gericht eingereicht wird. Allein schon vom zeitlichen Ablauf her ist es nicht zu schaffen, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken ...

Was ich aber so mal grundsätzlich nicht verstehe: Du hast einen Anwalt der die Insolvenz vorbereitet. Vertraust Du ihm nicht ?

Es bleibt Dir derzeit eh nichts anders übrig, als auf die Eröffnung zu warten.

LG
MissTraut

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lilarosablau

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Re: Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert
« Antwort #4 am: 31. Juli 2011, 10:35:06 »

Danke, MissTraut,
eigentlich vertraue ich ihm. Aber erstens kenne ich ihn ja nicht wirklich: Noch ist die Sache ja nicht erledigt, sodass ich natürlich nicht 100%ig weiß, ob das, was er sagt, auch wirklich so funktioniert. Ich vertraue ihm, das ja, aber hier liest man ja auch immer mal von Anwälten, die etwas versäumen, etwas falsch eingschätzt haben oder wie auch immer. Ich habe nicht den Eindruck, dass das bei meinem Anwalt auch so ist (bisher könnte ich ihn uneingeschränkt weiter empfehlen!), aber irgendwie überlegt man dann doch noch mal...

Allgemein ist es so, dass ich hier, als ich anfing, mich damit zu befassen, so viele Ratschläge bekommen habe, dass sie sich prima mit denen des Anwalts ergänzen. Bis jetzt läuft alles zügig und reibungslos - bis auf die Briefe eben. Und natürlich ist es ein komisches Gefühl, wenn du einen Brief bekommst, in dem steht, dass du sofort 2000,- zahlen musst und ansonsten ein Mahnbescheid kommt und dann vollstreckt wird - und der Anwalt nimmt das mit einem Lächeln entgegen und schmeißt es in den Müll.
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paps

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Re: Wenn der Gläubiger den Anwalt ignoriert
« Antwort #5 am: 31. Juli 2011, 19:52:41 »

Gelinde gesagt, der Anwalt hat recht getan.

Es ist nicht unüblich, dass einige Gläubiger die große Keule rausholen, um vor der Inso noch schnell ein paar Euro zu sichern.

Insofern muß man sich da nicht allzuviel Gedanken machen, wenn unsere meinungen und die Handlungen des Anwalt bisher im Einklang standen.

Selbst wenn der GV vor der Tür stehen sollte, kann man dem immer noch sagen, dass derzeit ein außergerichtlicher Einigungsversuch läuft und die Insolvenz bevorsteht.
Hat man dann noch entsprechende Unterlagen zur Hand, vermerken dass einige GV und gehen wieder.

Im Übrigen, sollten nach versenden der Briefe zum aEV nochmals solche "Hinweisschreiben" der GL kommen, sind diese als Ablehnung zu werten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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