"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: wenn der sohn in eigene wohnung zieht ....  (Gelesen 1296 mal)

engelchen000

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 33
wenn der sohn in eigene wohnung zieht ....
« am: 14. Dezember 2011, 13:24:26 »

hallo,

1)mein sohn, der noch bei mir wohnt, möchte sich im nächsten jahr eine kleine wohnung mieten. er ist student und braucht ruhe zum arbeiten. ich bin dann immer noch unterhaltspfichtig. wird das dann immer noch als unterhaltspflicht zählen oder nicht? er hat kein eigenes einkommen.

2)wie sieht es aus, wenn mein anderkonto z.b. in 2 jahren den betrag an die gläubiger erreicht hätte? komme ich dann aus der insolvenz sofort raus oder muss ich die 6 jahre abwarten?

freu mich auf eure antwort.

lg e
Gespeichert
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: wenn der sohn in eigene wohnung zieht ....
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2011, 16:18:21 »

1. Dein Sohn bleibt weiterhin unterhaltsberechtigt

2. Nach vollständiger Befriedigung der Gläubiger und Begleichung der TH und Gerichtskosten kann m.E.eine vorzeitige RSB beantragt werden
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz