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Autor Thema: Wenn Eltern beide EK haben, werden Kinder dann nur zur Hälfte berücksichtigt????  (Gelesen 1597 mal)

oldsusy

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Hallo,

habe diese Frage schon in den vorherigen Beitrag gesetzt.....habe aber Angst, dass sie untergeht!

Habe heute morgen erfahren, dass Kinder, wenn beide Elternteile angemessenes Einkommen haben, jeweils nur zur Hälfte bei der Ermittlung des Pfändungsfreibetrages berücksichtigt werden !

Zitat:
Nach Stöber "Forderungspfändung" RdNr. 1053 werden die Kinder grds. bei beiden Eltern zugerechnet. Er läßt nur in Ausnahmefällen eine andere Entscheidung zu. Jetzt habe gerade noch eine Entscheidung gefunden, die gar nicht gut aussieht. Nach dem LG Tübingen, Beschluss  vom 15.4.2008, 5T26/08 (Rechtspfleger 2008 S. 514) ist ein unterhaltsberechtigtes Kind des Schuldners bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags nur zur Hälfte zu berücksichtigen, wenn auch die Mutter über ein eigenes angemessenes Einkommen verfügt.

Leider ich konnte ich nirgendwo den Volltext finden! Trifft das auch zu, wenn beide Elternteile in der Inso sind?
Hat sich der BGH vielleicht schon damit befasst, und die o.g. Angelegenheit gecancelt?

Was ist überhaupt angemessenes Einkommen?

Da mein Mann und ich über in etwa gleiches Einkommen verfügen, könnte dieser Beschluss ja wohl greifen.
Kann man was dagegen machen, wenn es soweit ist?

Das ist alles so verworren.....!

Für Hilfe wäre ich dankbar!

LG
Oldsusy

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