Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Henning1967 am 20. Oktober 2010, 09:33:51
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Hi
Nochmal eine Frage.
Ich warte schon seit Ende Juni auf meinen Steuerbescheid für 2009.
Mein TH hatte mir gesagt die machen sie immer selber.
Aus reinen haftbaren Gründen wird er sich da nicht einmischen.
Wer bekommt den Steuerbescheid?
Der TH oder ich?
Gruss Henning
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Hallo !
Du bekommst den Bescheid vom Finanzamt zugeschickt !
Musst Ihn aber dem TH vorlegen.
Gruß Horst
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Verfahren schon aufgehoben?
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Verfahren schon aufgehoben?
Nein
Ich bin jetzt seit 7 Monaten im offenen Verfahren.
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Trotzdem bekommst du den Bescheid zugeschickt !
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Ja, aber wenn das FA seinen Job richtig macht höchstwahrscheinlich durch den TH :wink:
Nachzulesen unter den §§ 80 InsO und 34 AO
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denke mal da läuft irgend etwas schief in dem laufenden Verfahren
1. ist solange das Verfahren läuft der TH/IV für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung zuständig
2. bekommt auch der TH/IV den Steuerbescheid zugeschickt und leitet diesen dann an den Schnuldner weiter
nach Abschluß des Verfahrens und somit dann in der WVP geht alles wieder auf den Schuldner über außer es ist im Abschlußbericht anders festgelegt vom Gericht
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Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr Vermögen auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Nach § 34 Abs. 3 InsO sind Steurbescheide, die die Insolvenzmasse betreffen, dem Insolvenzverwalter bekannt zu geben. Es kommt daher in der Praxis häufig vor, dass die maschinell erstellten Steuerbescheide handschriftlich abgeändert werden und der Insolvenzverwalter als Empfänger des Steuerbescheids eingetragen wird (Beispiel: "Der Bescheid ergeht an Sie als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen ...").
Onkelpuh hat also völlig Recht: Wenn das Finanzamt alles richtig macht, bekommt der TH/IN den Steuerbescheid.