Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moneypenny am 21. April 2007, 11:17:31

Titel: Wer erhält Steuerrückzahlung?
Beitrag von: moneypenny am 21. April 2007, 11:17:31
Hallo, ich befinde mich seit dem 19.09.2006 im Insolvenzverfahren. Nun erhalte ich aufgrund meiner Einkommensteuererklärung ca. 400 € vom Finanzamt zurück. Was muss ich denn mit dem Geld machen? Die TH informieren, das Geld sofort an die TH überweisen oder kann ich es womöglich selbst behalten? Danke vorab für Eure Antworten![addsig]
Titel: Wer erhält Steuerrückzahlung?
Beitrag von: YvonneM am 21. April 2007, 20:28:58
Ruf einfach Deinen Insolvenzverwalter an.
So weit ich weiß kannst Du es nicht behalten.[addsig]
Titel: Re: Wer erhält Steuerrückzahlung?
Beitrag von: novavita am 27. April 2007, 13:31:02
Hallo moneypenny,

normalerweise wird das Geld, vom Finanzamt direkt an deinen Treuhänder überwiesen. Du bekommst lediglich einen Bescheid über die Höhe der Rückzahlung vom Ffinanzamt zugesendet.

Sollte das Geld trotzdem bei Dir landen auf jeden fall rücksprache mit deinem Treuhänder halten, wie YvonneM es schon sagte und das Geld besser nicht verwenden, bis du was anderes gesagt bekommst. Sonst könnte das fürs Verfahren unschöne Folgen haben.

Gruss NovaVita
Titel: Re: Wer erhält Steuerrückzahlung?
Beitrag von: ThoFa am 27. April 2007, 13:37:35
Hallo,

sofern das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, Sie sich also nicht in der Wohlverhaltensphase befinden, geht die Erstattung in die Masse, also an den TH.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Wer erhält Steuerrückzahlung?
Beitrag von: Skywalker am 28. April 2007, 18:34:26
Hallo, ich befinde mich seit dem 19.09.2006 im Insolvenzverfahren. Nun erhalte ich aufgrund meiner Einkommensteuererklärung ca. 400 € vom Finanzamt zurück. Was muss ich denn mit dem Geld machen? Die TH informieren, das Geld sofort an die TH überweisen oder kann ich es womöglich selbst behalten? Danke vorab für Eure Antworten![addsig]


Hallo,
fakt ist es so war es bei mir, dass ich nur Information durch das Finanzamt bekommen habe, aber die Rückzahlung gleich zum Insolvenzverwalter / Treuhändler geht. Das wird bestimmt auch in deinem Fall sein. Da kannst Du ruhig deine Kontodaten angegeben haben. Tipp guck mal auf das Schreiben vom Finanzamt wo das Geld hingeht. Bzw dieses muss sogar nicht angegeben sein Siehe Sozialgesetzbuch. Oder rufe mal an bei Deinem Treuhänder