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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wer ist für die Einkommensteuererklärungen im Jahr der Eröffnung zuständig?  (Gelesen 2821 mal)

B-Thom

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Hallo miteinander,

ich bin bei diesem Punkt langsam echt am Verzweifeln und wäre dankbar für jede Hilfe von den Mitgliedern, die in Steuerrecht fit sind.

Es geht um die Einkommens-Steuererklärung(en) 2010 (ja, 2010) und die Frage, wer für welchen Zeitraum zuständig ist bzw. an wen sich das Finanzamt mit welcher Fordeung richten darf bzw. muss.


Da ich 2010 hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig war, musste ich eine Regelinsolvenz beantragen.
Die Insolvenz wurde am 21. Juli eröffnet, zum 1. Oktober hatte der IV meine selbstständige Tätigkeit wieder freigegeben.

Es gibt für 2010 also drei Zeitabschnitte:

1. Januar bis 20. Juli: Der Zeitraum, der mit der Insolvenz erfasst ist.

21. Juli bis 30. September: Insolvenzeröffnung und komplette Verwaltung durch den IV.

1. Oktober bis 31. Dezember: Einkommen aus meiner angestellten Tätigkeit wird nach Tabelle gepfändet, Freigabe meiner selbstständigen Tätigkeit.

Für jeden dieser drei Abschnitte hat das Finanzamt eine eigene Steuernummer vergeben.


Meine Fragen:

1.) Erstellt man für jeden Zeitraum eine eigenen ESt.-Erklärung? Oder eine für das gesamte Kalenderjahr?

2.) Wer ist für diese Erstellung(en) zuständig? Ich oder der IV? Oder wir beide, jeweils für einen oder mehrere der Abschnitte?

3.) Wer trägt die anfallende Steuerschuld (für einen oder mehrere Zeitabschnitte)? Und kann die Zahlung dann mit Hinweis auf die Insolvenz ausbleiben? Denn mindestens die Steuerschuld bis 20. Juli müsste meinem Verständnis nach vom FA als Forderung an die Insolvenzmasse gestellt werden.


Diese Fragen werden wie ein Pingpong-Ball zwischen FA und IV seit zwei Jahren hin und her gespielt. Zudem beruft sich das FA auf den Standpunkt, dass ich als Insolventer für die Tätigkeit oder Untätigkeit meines IV haften und zur Verantwortung gezogen werden würde. Das ist doch absurd. Wie kann ich haftbar gemacht werden, wenn ich de facto wirtschaftlich entmündigt wurde?

Habt ihr, wenn möglich, Paragraphen oder Urteile zur Hand, auf die ich mich berufen kann? Danke euch im Voraus.
Ich komme in dieser verfahrenen Situation echt nicht mehr weiter. Denn das ist laut Nachfrage der einzige offene Punkt, warum der IV nach über drei Jahren noch nicht mal daran denkt, einen Schlussbericht zu schreiben, damit ich endlich in die WVP komme,
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Der_Alte

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De jure ist es so, dass Sie dazu im eröffneten Verfahren überhaupt nicht zuständig sind, so vom BGH seinerzeit festgestellt. Sie haben dem IV nur alle Unterlagen beizubringen, dass er die Erklärung abgeben kann. Tut er es nicht haftet er auch selbst und muss eventuelle Mahnungen und Zwangsgelder zahlen. Auch dazu gibt es Rechtsprechung von höchster Ebene. Ist hier alles schon mehrfach diskutiert worden, einfach mal die Suchfunktion aktivieren.
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B-Thom

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Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe ihm an Unterlagen längst alles zur Verfügung gestellt, was ich habe, mit der zweimaligen schriftlichen Bitte, mir Bescheid zu geben, falls ihm noch etwas fehlen würde (was ich ja umgehend nachreichen würde).

Ich habe die Suchfunktion benutzt, habe aber nichts gefunden, was mir hier klar weiterhelfen würde. Ich bin ja seit 2010 hier Mitglied und habe mich auch durch etliche Seiten im Forum gearbeitet.
Wenn mir jemand einen Thread zu einem oder mehreren Beiträgen hat, wäre ich echt dankbar.
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Maurice Garin

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1.) Erstellt man für jeden Zeitraum eine eigenen ESt.-Erklärung? Oder eine für das gesamte Kalenderjahr?
Grds. wird eine Steuererklärung für das ganze Kalenderjahr erstellt. Daraus ergibt sich ein Steuerbetrag. Der muss dann aufgeteilt werden. Das ist aber schon ein Folgeproblem.

Zitat
2.) Wer ist für diese Erstellung(en) zuständig? Ich oder der IV? Oder wir beide, jeweils für einen oder mehrere der Abschnitte?
Der IV ist für die gesamte Einkommensteuererklärung zuständig. In Ihrem Fall mit einer Ausnahme: Die freigegebene selbständige Tätikeit in Abschnitt 3 unterliegt nicht mehr der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des IV. Deshalb ist er auch nicht für die Erklärung der daraus resultierenden Einkünfte zuständig. Das müssen Sie selber machen.

Im Ergebnis werden also Teil-Steuererklärungen erstellt. Sie erstellen die Gewinnermittlung für die selbständige Tätigkeit 01.10.-31.12. und reichen diese beim FA ein. Der IV erklärt (anhand den von Ihnen vorzulegenden Unterlagen) den ganzen Rest. Das FA bastelt das zusammen und erlässt einen Einkommensteuerbescheid.

Zitat
3.) Wer trägt die anfallende Steuerschuld (für einen oder mehrere Zeitabschnitte)? Und kann die Zahlung dann mit Hinweis auf die Insolvenz ausbleiben? Denn mindestens die Steuerschuld bis 20. Juli müsste meinem Verständnis nach vom FA als Forderung an die Insolvenzmasse gestellt werden.
Die anfallende Steuerschuld ist auf die einzelnen Bereiche aufzuteilen in Insolvenzforderung, Masseforderung und Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen (also Sie persönlich). Das erfolgt in der Regel nach dem Verhältnis der Teileinkünfte, was aber oft zu blöden Ergebnissen führt, weil die Progression so nicht berücksichtigt wird. Man kann die Steuer daher auch anhand von Schattenveranlagungen für die einzelnen Bereiche aufteilen. Das ist alles ungefähr so kompliziert, wie es sich anhört...

Wenn der IV keine Lust hat, dann können Sie entweder warten, bis das FA irgendwann Schätzungsbescheide erläßt und sich damit rumschlagen. Oder die Erklärung einfach selber erstellen. Dürfte ja kein so großes Hexenwerk sein. Oder Sie warten, bis das Verfahren aufgehoben ist. Wenn der IV bis dahin nix gemacht hat, dann sind aber wieder Sie selber in der Pflicht.

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B-Thom

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Vielen Dank! Das hilft mir schon mal weiter.

Ein Schätzungsbescheid für 2010 wurde bereits an den IV und mir als Kopie zugeschickt.
Er hält den Bescheid (in einem Telefonat mit mir) in der Form für unwirksam und sieht keine Grund, selbst tätig zu werden, schiebt also dem FA den Schwarzen Peter zu.

Wenn ich die Steuerklärung - ob nun fürs gesamte Jahr oder in drei Teilerklärungen - selbst abgebe, wie weise ich das FA auf die Insolvenz hin?
Sollte das dem FA dann anhand des Zeitraums selbst klar sein (es weiß ja von der Insolvenz)? Warte ich auf einen Steuerbescheid und lege gegen diesen dann Widerspruch mit Hinweis auf die Insolvenz hin? Oder kann/soll ich der Erklärung bei Abgabe formlos oder in einer bestimmten Form ein Schreiben beifügen und sicherheitshalber darauf hinweisen?
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2013, 16:45:52 von B-Thom »
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Maurice Garin

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Ein Schätzungsbescheid für 2010 wurde bereits an den IV und mir als Kopie zugeschickt.

Was steht denn drin? Will das FA Geld? Wenn ja, von wem?

Zitat
Sollte das dem FA dann anhand des Zeitraums selbst klar sein (es weiß ja von der Insolvenz)?

Eigentlich muss das FA die Aufteilung von sich aus vornehmen. Sie können das i.R. der Erklärung aber auch selber ausrechnen und an das FA schicken. Ob die sich daran halten wird sich dann zeigen.
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Insokalle


Ich habe die Suchfunktion benutzt, habe aber nichts gefunden, was mir hier klar weiterhelfen würde. Ich bin ja seit 2010 hier Mitglied und habe mich auch durch etliche Seiten im Forum gearbeitet.
Wenn mir jemand einen Thread zu einem oder mehreren Beiträgen hat, wäre ich echt dankbar.

hm

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Freigabe-der-selbstaendigen-Taetigkeit-und-Abgabe-der-Steuererklaerungen-2011-10694.html#msg530041
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B-Thom

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Ein Schätzungsbescheid für 2010 wurde bereits an den IV und mir als Kopie zugeschickt.

Was steht denn drin? Will das FA Geld? Wenn ja, von wem?

Zitat
Sollte das dem FA dann anhand des Zeitraums selbst klar sein (es weiß ja von der Insolvenz)?

Eigentlich muss das FA die Aufteilung von sich aus vornehmen. Sie können das i.R. der Erklärung aber auch selber ausrechnen und an das FA schicken. Ob die sich daran halten wird sich dann zeigen.

Wie schon geschrieben, das FA schickt die Briefe an den IV. Ich erhalte dann eine Kopie, in der die Adresse des IV überklebt und meine handschriftlich eingetragen ist.
Für das Kalenderjahr 2010 sieht das FA noch eine offene Forderung von 2000+ Euro.

Der IV sieht für diese Forderung keine Grundlage, weil er an Geldvermögen 2010 insgesamt bei mir weniger pfänden konnte, als die Forderung beträgt. Für ihn ist damit der Fall erledigt. Flapsig ausgedrückt, das FA solle ihm einen ordentlichen Bescheid schicken. Sollte es sich an mich wenden, solle ich Widerspruch einlegen.

@ Insokalle: Danke für den Link und die Informationen in Antwort #1.


Für mich ergibt sich damit folgendes Bild.

* Ich bin für die Abgabe der ESt.-Erklärung für den dritten Teil ab 1. Oktober zuständig, da ich ab diesem Zeitpunkt meine selbstständige Täigkeit (auch steuerrechtlich) eigenverantwortlich betreiben konnte. Das ist für mich auch so völlig nachvollziehbar und in Ordnung.

* Für die beiden Zeiträume davor ist der IV zuständig. Der sieht nur offensichtlich keine Veranlassung, eine abzugeben.

Frage: Hat es eine Aussicht auf Erfolg, wenn ich mich damit ans Amtsgericht wende und den Sachverhalt darlege?
Der IV verweigert mir den Schlussbericht und den Eintritt der WVP, weil er sich weigert, die ESt.-Erklärung abzugeben. Ich habe ja schon von anderen mitbekommen, dass ein IV sehr viel "Narrenfreiheit" genießt. Aber das sehe ich persönlich als Missbrauch seiner Position an.
Vor allem erhalten damit die Gläubiger bislang auch kein Geld. Und seit Freigabe der selbstständigen Tätigkeit habe ich schließlich schon 12.000+ Euro auf das Anderkonto eingezahlt.
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Maurice Garin

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Wie schon geschrieben, das FA schickt die Briefe an den IV. Ich erhalte dann eine Kopie, in der die Adresse des IV überklebt und meine handschriftlich eingetragen ist.
Für das Kalenderjahr 2010 sieht das FA noch eine offene Forderung von 2000+ Euro.
Von wem kriegen Sie die Kopie? Vom IV oder vom Finanzamt? Und von wem will das FA die 2 T€ tatsächlich haben? Wenn vom IV, dann kann Ihnen das eigentlich wurscht sein.

Zitat
Der IV sieht für diese Forderung keine Grundlage, weil er an Geldvermögen 2010 insgesamt bei mir weniger pfänden konnte, als die Forderung beträgt. Für ihn ist damit der Fall erledigt. Flapsig ausgedrückt, das FA solle ihm einen ordentlichen Bescheid schicken. Sollte es sich an mich wenden, solle ich Widerspruch einlegen.

Naja, was hindert ihn dann, das Verfahren abzuschließen?

Ob es was bringt, sich an das Gericht zu wenden? Versuch macht kluch... Vielleicht forder das Gericht ja mal einen Sachstandsbericht an und der IV kommt ein wenig in die Gänge.
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B-Thom

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Von wem kriegen Sie die Kopie? Vom IV oder vom Finanzamt? Und von wem will das FA die 2 T€ tatsächlich haben? Wenn vom IV, dann kann Ihnen das eigentlich wurscht sein.

Die Kopie kommt direkt von FA. Mir scheint, das FA geht davon aus, dass einer von uns beiden die Forderung irgendwann begleichen wird ...
Vom IV erhalte ich seit gut zwei Jahren keine Informationen mehr, wenn ich nicht bei ihm anrufe.

Naja, was hindert ihn dann, das Verfahren abzuschließen?

Ob es was bringt, sich an das Gericht zu wenden? Versuch macht kluch... Vielleicht forder das Gericht ja mal einen Sachstandsbericht an und der IV kommt ein wenig in die Gänge.

Das war auch mein Gedanke. Danke, damit habe ich doch jetzt mal eine Vorgehensweise, mit der ich aktiv werden kann.
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Maurice Garin

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Die Kopie kommt direkt von FA.
Dann wurde der Bescheid also Ihnen auch bekanntgeben. Von wann ist denn der Bescheid? Und steht da im Erläuterungsteil was drin wie: "Eine Ausfertigung wurde an den IV bekanntgegeben"? Sie sollten gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Zitat
Mir scheint, das FA geht davon aus, dass einer von uns beiden die Forderung irgendwann begleichen wird ...
Das glaube ich zwar nicht. Aber womöglich kennt sich das FA auch nicht aus.

Nach den geschilderten Umständen kann auf den IV eigentlich keine, oder nur eine sehr  geringe Nachzahlung entfallen, nämlich soweit sie den Gewinn in der Phase 3 betrifft. Da der aber offensichtlich nicht sehr hoch war, kann da kaum was rauskommen. Deshalb lehnt sich der IV vermutlich auch zurück. Wenn die 2 T€ zu hoch sind, dann werden Sie selber tätig werden müssen.
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B-Thom

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Wie schon gesagt. Es ist ein Brief an den IV. Das FA hat einen leeren Adressaufkleber auf dem Briefkopf geklebt und meine Adresse handschriftlich eingetragen. Und darunter das "für Herrn (mein Realname)" per Hand ausgestrichen. Das wirkt alles sehr unprofessionell.

Da der IV nicht Widerspruch dagegen einlegt, werde ich das tun. Mir scheint es nötig, hier mit einem Vorgesetzten meiner Sachbearbeiterin beim FA den Sachverhalt noch einmal gründich durchzugehen.

Von daher habe ich jetzt zwei Schritte, wie ich tätig werden kann.

* Widerspruch beim FA plus eventuell einem persönlichen Gespräch, um den Sachverhalt zu klären.

* Anfrage beim Insolvenzgericht und dort den Sachstand schildern, mit Bitte um Prüfung.

Ich will ja endlich Ordnung in dieses Durcheinander bekommen.
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Insokalle


Es mag zwar unprofessionell aussehen, aber technisch ist es nicht möglich. Deswegen muss das FA von Hand die richtigen steuerrechtlichen Begriffe, Änderungen usw. auf den normalen Ausdrucken vornehmen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ohne Aufteilung zwei Bescheide für die ESt geben soll, einen an den IV und einen an den Schuldner. Die beiden werden ja nicht zusammenveranlagt. Ich vermute eher, dass da auch sog. Steuerberechnungen dabei sind. Das sind keine Bescheide und betreffen die Zeiträume vor Insolvenzeröffnung.

Besprechung mit dem FA kann sinnvoll sein. Ich würde so vorgehen, wie in meinem link beschrieben und das ganze Jahr 2010 schlicht und einfach selber machen, wenn der IV nichts mehr macht. Das FA könnte diese Zahlen nehmen für die Aufteilung und die entsprechende Forderung gegenüber dem IV erheben. Wenn das FA nichts dagegen hat, halte ich dies für einen rechtlich zwar nicht richtigen dafür aber praktikablen Weg.

Das Insolvenzgericht hat im Zweifel von Steuern nicht viel Ahnung. Aber vielleicht einen brauchbaren Vorschlag.

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tomwr


Ich habe aktuell auch wieder mal eine Aufforderung vom FA, eine Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr abzugeben, obwohl das laufende Verfahren noch nicht mal beendet wurde. Auch mit dem Hinweis auf meine freigegebene selbständige Tätigkeit.

Also ich werde ganz sicher keine Einkommensteuererklärung abgeben, auch dann nicht wenn das IV beendet wurde für Zeiträume während des Insolvenzverfahrens. Ich gebe zwar Umsatzsteuererklärungen für die selbständige Tätigkeit ab, aber damit hat sichs dann auch. Ich habe überhaupt keinen Einblick in die Aktivitäten des Insolvenzverwalters und wie sich diese wirtschaftlichen Aktivitäten wie Anfechtungen, Verwalten der Vermögens, usw. einkommensteuerrechtlich auswirken. Immerhin macht er das ja alles auf meinen Namen und meine Rechnung sozusagen und auch gibt es eine separate Steuernummer für Einkommensteuer.

Soll das Finanzamt doch Zwangsgelder gegen den IV festsetzen. Dazu sind sie ja durchaus berechtigt. Wundert mich eh, dass die die Schludrigkeiten von IVern in solchem Ausmaß tolerieren.

Was ich mit der angeforderten Gewerbesteuererklärung mache, weiß ich noch nicht so genau. Aber die Einkommensteuererklärung gebe ich ganz sicher nicht für den Insolvenzzeitraum an.
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