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Autor Thema: Wer ist hier für die Verteilung des Pfändbaren zentral zuständig/verantwortlich?  (Gelesen 2122 mal)

Manoman

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« Letzte Änderung: 01. Februar 2014, 16:50:01 von Manoman »
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Der_Alte

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Was der Treuhänder im Insolvenzverfahren zur Masse zieht und wie er es verteilt, muss Sie überhaupt nicht interessieren. Das sollen die Gläubiger mit ihm ausmachen.

Der Arbeitgeber muss zusehen, dass er demjenigen, der den Zusammenrechnungsbeschluss erwirkt hat, den pfändbaren Anteil zahlt. Für die ersten zwei Jahre kann das aufgrund einer Abtretung sehr wohl ein Gläubiger sein. Tut er es nicht, ist er demjenigen gegenüber haftbar, dem er zahlen müsste. Auch nicht Ihr Problem.

Sie haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch, dass er das Gehalt, soweit es nicht pfändbar ist, an Sie auszahlt. Da mit dem Zusammenrechnungsbeschluss eine klare Regelung vorhanden ist, ist diese Summe eindeutig feststellbar für beide Seiten und muss an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Tut der Arbeitgeber es nicht, haben Sie letztlich als Druckmittel den Gang zum Arbeitsgericht. Damit wäre wahrscheinlich aber das Ende der Beschäftigung verbunden.

Wenn sich die Situation mit der Gehaltsauszahlung nicht bessern, würde ich über eine Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses nachdenken. Wenn das Geld nicht unbedingt gebraucht wird; es gibt auch ehrenamtlich viele Möglichkeiten, um nicht Herr der Glotze zu werden.
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Manoman

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tschüss ...
« Letzte Änderung: 01. Februar 2014, 16:49:41 von Manoman »
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tomwr


Kann ja nicht sein. Da muss es doch eine Zusammenrechnungsbeschluss gegeben haben ? Meiner Meinung nach müsste da stehen, aus welchem Einkommen der unpfändbare Betrag zu entnehmen ist.

Siehe auch weitere Informationen hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_54R10.3.3

Am Besten mal ein paar Fakten, welcher Art das jeweilige Einkommen ist (Altersrente ?, Minijob ?), wie hoch genau und was davon an wen abgeführt wird. Ansonsten ist das Hinzuverdienen für Rentner sowieso nicht einfach, da muss man aufpassen, dass das Arbeitsentgelt nicht generell mit der Rente verrechnet wird, völlig unabhängig von Pfändungsbeträgen. Vielleicht liegt da auch das Problem. Sofern man "zuviel" verdient (da reichen ein paar EUR zuviel) hat man als Renter unter Umständen nachher weniger als wenn man gar nicht arbeiten würde.

Also dann vielleicht lieber gleich auf ehrenamtliche Tätigkeiten konzentrieren.
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Manoman

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nur ahnungslose Gaffer, typsich ...
« Letzte Änderung: 01. Februar 2014, 16:49:21 von Manoman »
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tomwr


Wenn man polemische orientierte Fragen mit wenig Fakten stellt, darf man sich über Nachfragen nicht wundern. Das hat nichts mit ahnungslos zu tun, schließlich kann hier keiner in die Glaskugel schauen.

Es ist keine Art in einem Forum mit verbalen Ausgleisungen zu kontern, nur weil einem die Antworten nicht gefallen. Ebenso wenig hilfreich ist es anschließend seine Fragestellung zu löschen. So funktioniert ein Forum nicht.

Der Punkt ist, es gibt auf die Fragestellung der Verteilung des Pfändbaren keinen alleinig Zuständigen oder Verantwortlichen. Im Zweifel wird einfach an mehreren Stellen gepfändet und ein Drittschuldner weiß in der Regel nichts von einem anderen Drittschuldner. Will man das verhindern, muss man ggf. beim Insolvenzgericht vorsprechen. Nur mit dem gleichen, dürftigen Sachvortrag wie hier im Eröffnungspost dürfte der Rechtspfleger an der Antragstelle dem Fragesteller auch nur müde bis fragend ins Gesicht lächeln.

Und so kann man dann bis ans Ende seines Lebens immer aufs System schimpfen und den Anderen die Schuld für Ereignisse im eigenen Leben geben wie man das wahrscheinlich immer so getan hat und seine Vorurteile gegenüber allen Beteiligten inklusive Forenteilnehmer pflegen.

Ja, schönen Sonntag noch.  :whistle:
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