Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gerda am 20. September 2007, 15:14:21
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Hallo!
Mal eine (vielleicht total doofe?) Frage:
Wer gilt als unterhaltspflichtig? Mein Kind ist klar. Und mein Ehemann? Der hat doch ein eigenes Einkommen? In Kürze verdiene ich € 1.580,00 monatl. netto. Wenn mein Mann als unterhaltspflichtiger dazugezählt würde, wäre der zu pfändende Betrag ja total gering. Kann das sein? Das irritiert mich etwas.
Danke für eine Rückmeldung.
Gruß, Gerda
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Hallo Gerda,
wenn der Ehepartner eigene Einkünfte hat, kann auf Antrag des TH das Gericht gem. § 850c Abs. 4 ZPO darüber befinden, ob der Ehrpartner ganz/teilweise zu berücksichtigen ist. Ich gehe mal davon aus, der Ehepartner hat einen Vollzeitjob und verdient entsprechend gut um seine Existenz zu sichern ? Dann würde das Gericht sicherlich zu dem Ergebnis kommen, den Ehepartner nicht zu berücksichtigen.
Gruss
Feuerwald
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Wer gilt als unterhaltspflichtig? Mein Kind ist klar. Und mein Ehemann? Der hat doch ein eigenes Einkommen?
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in einem anderen Forum erhielt ich mal folgende Antwort:
Diese ergibt sich aus § 1360 BGB (Unterhaltspflicht der Ehepartner) und §1602 BGB (Bedürftigkeit).