Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sunnyboy am 09. Mai 2010, 21:58:26

Titel: Wer kennt od. kann RA empfehlen f. Inso mit Einmalzahlung
Beitrag von: sunnyboy am 09. Mai 2010, 21:58:26
Nunmehr kann ich die Insolvenzordnung fast auswendig.
Dennoch bin ich einbischen in der Zwickmühle.
Ein RA meint es macht nur Sinn wenn er als RA in der Nähe vom zuständigen Insolvenzgericht ist damit er persönlich bei den Rechtspflegern vorbeischauen kann um diese höflich zu nerven. Somit könne ein Insoverfahren in 6-9 Monaten mit Einmalzahlung durchgezogen werden. Anrufen bei den Rechtspflegern wäre sinnlos.

Also,... gesagt getan, Inso mit Einmahlzahlung beantragt. 9 von 14 Gläubiger haben der Einmalzahlung zugestimmt. Eine Summenmehrheit gab es auch. Dann sollte der RA dem Gericht mitteilen welche Gläubiger zugestimmt haben. Dummerweise hat der RA im Schriftsatz an das Gericht 2 Gläubiger mit der größten Summe vergessen die zugestimmt haben. Somit war das Gericht der Ansicht das eine Zustimmung im gerichtlichen Verfahren nicht zustandekommt.

RA wollte den Weg des geringsten Widerstand gehen. Insoantrag zurückgezogen, Umzug in einen anderen Landgerichtsbereich.

Neuer Antrag, alles haarklein überprüft alles bestens. Nun soll der RA wieder die Zustimmungsschreiben der Gläubiger übersenden. Dummerweise hat der Schussel von RA abermals dem Gericht nur eine Aufstellung übersendet und abermals 2 zustimmende Gläubiger mit den zwei grössten Summen vergessen.

Was würdet Ihr empfehlen?
1. Dem Gericht eine Verbesserungsliste und die Kopien der zustimmenden Gläubiger übersenden?

2. Das Insoverfahren abbrechen und zu einen zuverlässigen RA gehen?

Wenn 2. Wer kann mir einen RA empfehlen der die Sache schon durchgezogen hat.