Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Biene72 am 26. September 2007, 13:04:15

Titel: Wer kennt sich mit Eigentumsaufgabe aus?WICHTIG!!!
Beitrag von: Biene72 am 26. September 2007, 13:04:15
Hallo,

sind jetzt in der Privatinsolvenz und wollten jetzt für unser Haus die Eigentumsaufgabe machen weil wir, obwohl wir jetzt in einem anderen Haus zur Miete wohnen, die Kosten weiter tragen müssen wie z.B. Wasser,Kanal und es werden demnächst noch 2 größere Rechnungen von der gemeinde wg. der Herstellung eines Kanals eintreffen. Um dies zu vermeiden (da in absehbarer Zeit das Haus wohl nicht verkauft oder versteigert wird) wollten wir jetzt zum Amtsgericht und es ins Grundbuch eintragen lassen, wie uns von unserem Anwalt gesagt wurde. Auf Anfrage beim Amtsgericht was wir denn alles mitbringen müssten kam folgende Mitteilung: Für eine "Eigentumsaufgabe" ist das Amtsgericht nicht zuständig. Für eine "Eigentumsaufgabe" ist ein schuldrechtlicher Vertrag erforderlich sowie eine Übereignung. Dies kann nur unter Mitwirkung Ihrer Treuhänderin geschehen. Sie werden hiermit gebeten, sich mit Ihrer Treuhänderin in Verbindung zu setzen.
Ich kenne mich jetzt überhaupt nicht mehr aus und es hört sich alles wieder so langwierig an....wer kennt sich denn damit aus und kann mir mehr dazu sagen? die weiteren Nebenkosten sind auf Dauer einfach nicht tragbar.... :sad:

Vielen Dank schon mal
mfg
Biene72