Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 04. Mai 2010, 17:15:59
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Hallo,
ich bin selbständig und im Regelinsolvenzverfahren.
Beruf habe ich keinen erlernt.
Die Arge stuft mich als Helfer ein.
Tätig bin ich seit Jahren als Handelsvertreter, habe aber gesundheitliche Probleme, welche mir bei der Ausübung meines Jobs zu schaffen machen.
Ein Gutachten vom ärztlichen dienst der Arge liegt vor.
Im Raum steht deie Frage nach dem fiktiven Einkommen.
Wer legt das eigentlich fest, welchen Betrag ich monatlich abzuführen habe?
Gruß Leopold Bloom
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Das geht nur gemeinsam in Absprache mit dem IV/TH , Gericht und ggf. Gläubigern.
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Das geht nur gemeinsam in Absprache mit dem IV/TH , Gericht und ggf. Gläubigern.
Danke.
das hab ich noch gefunden:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CAYQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.anwaltskanzlei-hechler.de%2Fdokumente%2FPrivatinsolvenz%2FSelbstaendigkeit-waehrend-der-Insolvenz.pdf&rct=j&q=fiktives+einkommen+Regelinsolvenz+feststellung&ei=WDrgS-jnDsOHONj75bEI&usg=AFQjCNERCjo7IEl2HDDqhgjNMNool9C5cA
Gruß Leopold Bloom