Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 04. Mai 2010, 17:15:59

Titel: Wer legt eigentlich das fiktive Einkommen in der Regelinso fest?
Beitrag von: Leopold Bloom am 04. Mai 2010, 17:15:59
Hallo,

ich bin selbständig und im Regelinsolvenzverfahren.

Beruf habe ich keinen erlernt.

Die Arge stuft mich als Helfer ein.

Tätig bin ich seit Jahren als Handelsvertreter, habe aber gesundheitliche Probleme, welche mir bei der Ausübung meines Jobs zu schaffen machen.
Ein Gutachten vom ärztlichen dienst der Arge liegt vor.

Im Raum steht deie Frage nach dem fiktiven Einkommen.

Wer legt das eigentlich fest, welchen Betrag ich monatlich abzuführen habe?

Gruß Leopold Bloom
Titel: Re: Wer legt eigentlich das fiktive Einkommen in der Regelinso fest?
Beitrag von: paps am 04. Mai 2010, 18:52:36
Das geht nur gemeinsam in Absprache mit dem IV/TH , Gericht und ggf. Gläubigern.
Titel: Re: Wer legt eigentlich das fiktive Einkommen in der Regelinso fest?
Beitrag von: Leopold Bloom am 04. Mai 2010, 19:35:13
Das geht nur gemeinsam in Absprache mit dem IV/TH , Gericht und ggf. Gläubigern.

Danke.

das hab ich noch gefunden:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CAYQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.anwaltskanzlei-hechler.de%2Fdokumente%2FPrivatinsolvenz%2FSelbstaendigkeit-waehrend-der-Insolvenz.pdf&rct=j&q=fiktives+einkommen+Regelinsolvenz+feststellung&ei=WDrgS-jnDsOHONj75bEI&usg=AFQjCNERCjo7IEl2HDDqhgjNMNool9C5cA

Gruß Leopold Bloom