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Autor Thema: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?  (Gelesen 4560 mal)

B-Thom

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Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« am: 21. August 2011, 13:07:34 »

Hallo,

ich habe bereits ein paar Threads gefunden, die sich mit dem Thema beschäftigen, vor allem diesen hier (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-IV-verweigert-die-Erstellung-und-Abgabe-der-Einkommenssteuererklaerung-6969.html), trotzdem bleiben noch ein paar Fragen offen.

Vorab: Ich habe die Steuererklärungen für 2010 noch nicht abgegeben. Dazu habe ich vom FA Anfang des Monats einen Brief erhalten.

Am 21. Juli 2010 wurde das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet, ich bin bisher noch nicht in der WVP.
Ich habe sowohl eine Festanstellung in Vollzeit wie auch zwei selbstständige Tätigkeiten nebenher, eine freiberufliche und eine gewerbliche.

Diese selbstständigen Tätigkeiten wurden vom TH in einer Vereinbarung ab dem 1. Oktober 2010 freigegeben. Zum 1. Oktober hat der TH noch mein Geschäftskonto zu 100% gepfändet. Ich habe auch vom Finanzamt eine neue Steuernummer für meine Tätigkeiten ab Oktober 2010 zugeordnet bekommen.

In der oben genannten Vereinbarung haben wir festgelegt, dass ich "die ab der Freigabe entstandenen steuerlichen (...) Pflichten erfülle, also insbesondere (...) die steuerlichen Erklärungen der Finanzverwaltung (...) vorlege und die Zahlungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung (...) erfüllle".

Wenn ich das richtig verstehe, bin ich für alle anfallenden Steuern ab dem 01. Oktober 2010 zuständig, also für das letzte Quartal 2010? Für die vom 01. Januar bis zum 30. September wäre dann der TH zuständig? Er hat ja schließlich auch fast mein gesamtes Privat- und Firmenvermögen einbehalten.

Nun hat mir auch mein TH einen Brief geschickt, dass er vom FA auf die ausstehenden Steuerklärungen aufmerksam gemacht worden sei und bittet mich um Einreichung der geforderten Erklärungen.
Ich gebe zu, ich habe die Steuererklärungen im Geiste schön nach hinten geschoben, mein Fehler. Sollte ich nicht, weiß ich, hatte aber bei all dem Ärger die letzten Monate einfach nicht den Nerv dazu.

Wer ist denn nun für welchen Zeitraum für welchen Steuererklärung zuständig?
Weise ich das FA noch direkt auf die bestehende Insolvenz hin? Da das FA den TH angeschrieben hat, wissen die ja offensichtlich, dass ich in Insolvenz bin und wer mein TH ist.
Weise ich den TH gezielt darauf hin, dass er für die ersten drei Quartale 2010 zuständig ist (wenn er es denn ist)? Oder liegt es in seiner Verantwortung, sich eigenständig darum zu kümmern?

Danke im Voraus!
« Letzte Änderung: 21. August 2011, 13:09:23 von B-Thom »
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tomwr

Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #1 am: 22. August 2011, 13:25:57 »

Also generell ist der TH für die Steuererklärungen im Insolvenzverfahren zuständig. Lediglich für die Umsatzsteuer aus selbständiger Tätigkeit ist man durch die Freigabe selbst erklärungspflichtig und auch abgabepflichtig. Dafür teilt das FA in aller Regel auch eine neue Steuernummer zu.

Bei der Einkommensteuer ist die Sache nicht so einfach. Erstmal kann man da nicht unterschiedliche Erklärungen abgeben für einen aufgeteilten Zeitraum für vor der Freigabe und nach der Freigabe weil die Steuer eine Jahressteuer ist. Zweitens ist der vorliegende Sachverhalt kompliziert zu berechnen, da vor allem im Progressionsbereich Mehreinkünfte zu allgemein höheren Steuern führen (auch für das Arbeitsverhältnis als Festangestellter). Zuständig für die Einkommensteuer Erklärung dürfte daher der TH sein, der Schuldner muss nur alle relevanten Unterlagen (Rechnungen) zur Verfügung stellen.

Was mit der Einkommensteuernachzahlung wird, wie die aufzuteilen ist, kann ich nicht sagen. Meiner Meinung nach müsste die höhere Steuerlast zu einer Neuberechnung und Rückerstattung der Pfändungsbeträge seitens des TH führen. Wäre interessant, wie Maurice Garin die Sache sieht. Ich habe dazu noch nichts gelesen aber zweifelsohne führen die Erträge aus der freigegebenen selbständigen Tätigkeit zu einer höheren Steuerbelastung auch für das bestehende Arbeitsverhältnis (nachträglich).

Im Übrigen kann der TH m.E. seine gesetzlichen Pflichten nicht durch Vereinbarung an den Schuldner delegieren.
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B-Thom

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #2 am: 22. August 2011, 13:36:10 »

Hallo,

danke erstmal für diese substanzielle Antwort. Sie deckt sich auch in vielen Punkten mit den Informationen, die mir das FA heute gegeben hat. Das FA möchte auch nur die Umsatzsteuer ab Freigabe der Selbstständigkeit.

Jetzt warte ich noch auf Rückruf von meinem TH, dessen Kanzleigehilfin die Sache erwartungsgemäß andersherum sah und meinte, ein TH würde doch keine Steuerklärung abgeben ...
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Maurice Garin

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #3 am: 23. August 2011, 20:56:46 »

Wäre interessant, wie Maurice Garin die Sache sieht.

Warum? Damit Sie wieder schreiben können, dass das eh nicht stimmt?

Zum Thema:

Im eröffneten Verfahren ist nach der bisher gültigen Rechtsprechung (die ich für nicht ganz durchdacht, aber pragmatisch halte) der IV für die Abgabe der Steuererklärungen zuständig, auch was die Zeit vor der Insolvenzeröffnung betrifft. Der Schuldner muß ihn aber unterstützen, sonst riskiert er die Versagung der Restschuldbefreiung.

Soweit der Schuldner ein freigegebenes Gewerbe betreibt, sieht die Sache anders aus. Der IV ist zur Erfüllung der stl. Pflichten nur verpflichtet, soweit seine Verwaltung reicht. Da er das Gewerbe freigegeben hat, unterliegt es (ab dem Zeitpunkt der Freigabe) nicht seiner Verwaltung, ergo gehen ihn auch die diesbezüglichen Steuern und Erklärungspflichten nix an. Sowohl die USt-VA, USt-Erklärung, als auch die Gewinnermittlung und ggf. GewSt-Erklärung sind von Schuldner anzufertigen. Der muß auch die Steuern zahlen.

Bei der Einkommensteuererklärung führt das dazu, dass der IV eine Erklärung über die Einkünfte aus dem von ihm verwalteten Vermögen abgibt und der Schuldern die Gewinnermittlung für das freigegebene Gewerbe. Das FA bastelt daraus dann einen Steuerbescheid und teilt die sich daraus ergebende Steuer auf, i.d.R. nach dem Verhältnis der Einkünfte.

Soweit die Theorie. In der Praxis herrscht leider oftmals Wildwest.
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B-Thom

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #4 am: 23. August 2011, 21:52:06 »

Zitat
Sowohl die USt-VA, USt-Erklärung, als auch die Gewinnermittlung und ggf. GewSt-Erklärung sind von Schuldner anzufertigen. Der muß auch die Steuern zahlen.
Das gilt aber eben nur für den Zeitraum AB der Freigabe, wenn ich das richtig verstehe?

Zitat
Der Schuldner muß ihn aber unterstützen, sonst riskiert er die Versagung der Restschuldbefreiung.
Wie weit geht dabei meine Unterstützungspflicht? Muss ich den TH daran erinnern, dass die Steuererklärungen anstehen und die Unterlagen proaktiv hinsenden oder liegt das in seiner Verantwortung, und er sollte bei mir (rechtzeitig) die Belege anfragen?
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teute

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #5 am: 24. August 2011, 07:45:57 »

Hallo,
mir wurde immer vom th gesagt,das ich die einkommenssteuer-erklärung machen muss.
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tomwr

Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #6 am: 24. August 2011, 16:28:01 »

Wäre interessant, wie Maurice Garin die Sache sieht.

Warum? Damit Sie wieder schreiben können, dass das eh nicht stimmt?

Nein eigentlich schätze ich Deine Beiträge. Aber deswegen muss ich ja nicht immer der gleichen Meinung sein ?
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B-Thom

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #7 am: 19. Februar 2012, 19:54:24 »

Ich muss diesen Beitrag noch mal nach oben ziehen, da der IV sich nach all der Zeit immer noch nicht geäußert hat:

Zitat
Der Schuldner muß ihn aber unterstützen, sonst riskiert er die Versagung der Restschuldbefreiung.

Wie weit geht dabei meine Unterstützungspflicht? Muss ich den TH daran erinnern, dass die Steuererklärungen anstehen und die Unterlagen proaktiv hinsenden oder liegt das in seiner Verantwortung, und er muss bei mir (rechtzeitig) die Belege anfragen?
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Der_Alte

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #8 am: 19. Februar 2012, 20:56:55 »

Ich würde ihn schriftlich darauf hinweisen, dass die Belege für die Steuererklärung bereit liegen und er sich melden solle, wenn er diese für die Steuererklärung benötigt.
Damit hat er den schwarzen Peter und Sie können nachweisen, dass Sie mitwirkungswilig sind.

Ansonsten könnte man auch einfach gegen Empfangsbestätigung (Einschreiben oder ähnlich) einen Satz Kopien der Belege mit passendem Anschreiben dem Treuhänder zusenden.
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B-Thom

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Re: Wer macht welche Steuererklärung in der Insolvenz?
« Antwort #9 am: 19. Februar 2012, 22:11:35 »

Das erstere hatte ich vor. Danke :)
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