Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 11. April 2010, 17:51:43
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Die Insolvenz läuft seit 9 1/2 Monaten. In der Zeit hatte ich Naturalunterhalt von meiner Mutter bekommen, hatte also
kein Einkommen. Anfangs wurde ja das Konto gesperrt und
mir wurde damals 20€ Auszahlung verweigert, was aber auch
am Anfang normal ist, wie ich gelesen habe.
Nun: Morgen, spätestens Übermorgen muss der erste Lohn (Abrechnung 15-31 März, da ich ja erst vor ca. 4 Wochen angefangen habe) auf dem Konto eingegangen sein. Dies beläuft sich so auf etwa 500-550 Euro. Wenn ich dann zur Bank gehe, und das Geld holen möchte, bekomme ich es dann ohne Probleme? Will nicht, vor anderen Kunden wie ein Vollidiot da stehen :gruebel:
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Wenn das Geld auf Ihrem Konto ist können Sie es auch holen.....
WArum sollte es nicht so sein ?
Wenn es vom Th freigegeben ist ist alles ok.
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Bei Eröffnung hatte ich Riesen-Probleme, die wollten mir nochnichtmal die letzten 20€ auszahlen :gruebel:
Muss der das jeden Monat freigeben oder nur am Anfang? MfG
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da hat rookie recht. wenns freigegeben wurde vom iv hast du auch zugang.
außer die ersten paar monate ,die zeit wo dein iv alles einreicht beim gericht dürfen die gläubiger noch pfänden. so wars jedenfalls bei mir....
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Pfändungen waren bei mir nie. Ich habe sofort, als ich gemerkt habe das ich diese 12000 (jetzt noch 4300) nichtmehr bezahlen kann Insolvenz angemeldet. 9 1/2 Monate sind vorbei schon
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Außer das sie eben blöd geguckt hat (bin mit ihrem Sohn in die Klasse gegangen^^) hab ich das Geld problemlos bekommen. Gott sei Dank.