Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Frodo am 14. Juli 2011, 11:44:56

Titel: Wie geht es weiter
Beitrag von: Frodo am 14. Juli 2011, 11:44:56
Hallo
Am 07.07.2010 wurde mein Insolvenz Verfahren am Gericht eröffnet.
Seit dem habe ich außer vom Insolvenz Verwalter nichts gehört.
Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist und wie es nun weiter geht.
Viele Grüße
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Insoman am 14. Juli 2011, 12:06:35
IK oder IN-Verfahren?
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Frodo am 14. Juli 2011, 12:11:08
?Was ist IK und IN
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Fallera am 14. Juli 2011, 12:39:19
Na entweder Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren!  :biggrin:
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Insoman am 14. Juli 2011, 12:40:08
IK-Verbraucherinsolvenz
IN-Regelinsolvenz
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Insoman am 14. Juli 2011, 12:41:13
@Fallera

...ich lass dir den Vortritt... :whistle:
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Frodo am 14. Juli 2011, 12:46:03
Es handelt sich um eine Regelinsolvenz, wo bei ich sagen muss das die Firma nicht mehr existiert
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: Insoman am 14. Juli 2011, 13:15:35
Es gibt einige Threads, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Evtl. stöberst du einfach mal im Forum zum Stichwort Regelinsolvenz
z.B
Thema: "Privatinsolvenz, Lebenspartnerschaft und zeitlicher Ablauf"
Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von: tomwr am 14. Juli 2011, 15:13:55
Am 07.07.2010 wurde mein Insolvenz Verfahren am Gericht eröffnet.
Seit dem habe ich außer vom Insolvenz Verwalter nichts gehört.
Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist und wie es nun weiter geht.

Ja das ist erstmal so richtig. Als Nächstes kommt der Prüfungstermin für die Forderungen (ist i.d. Regel bereits im Eröffnungsbeschluss anberaumt) und danach passiert erstmal 1 bis 2 Jahre nichts. No news are good news gilt in Insolvenzverfahren. Sofern es von irgendeiner Seite Klärungsbedarf gibt, werden die sich mit Dir in Verbindung setzen. Sofern Verfahrenskostenstundung beantragt und bewilligt wurde hat man eine Erwerbsobliegenheit (muss also arbeiten gehen).