Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Frodo am 14. Juli 2011, 11:44:56
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Hallo
Am 07.07.2010 wurde mein Insolvenz Verfahren am Gericht eröffnet.
Seit dem habe ich außer vom Insolvenz Verwalter nichts gehört.
Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist und wie es nun weiter geht.
Viele Grüße
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IK oder IN-Verfahren?
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?Was ist IK und IN
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Na entweder Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren! :biggrin:
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IK-Verbraucherinsolvenz
IN-Regelinsolvenz
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@Fallera
...ich lass dir den Vortritt... :whistle:
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Es handelt sich um eine Regelinsolvenz, wo bei ich sagen muss das die Firma nicht mehr existiert
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Es gibt einige Threads, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Evtl. stöberst du einfach mal im Forum zum Stichwort Regelinsolvenz
z.B
Thema: "Privatinsolvenz, Lebenspartnerschaft und zeitlicher Ablauf"
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Am 07.07.2010 wurde mein Insolvenz Verfahren am Gericht eröffnet.
Seit dem habe ich außer vom Insolvenz Verwalter nichts gehört.
Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist und wie es nun weiter geht.
Ja das ist erstmal so richtig. Als Nächstes kommt der Prüfungstermin für die Forderungen (ist i.d. Regel bereits im Eröffnungsbeschluss anberaumt) und danach passiert erstmal 1 bis 2 Jahre nichts. No news are good news gilt in Insolvenzverfahren. Sofern es von irgendeiner Seite Klärungsbedarf gibt, werden die sich mit Dir in Verbindung setzen. Sofern Verfahrenskostenstundung beantragt und bewilligt wurde hat man eine Erwerbsobliegenheit (muss also arbeiten gehen).