Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 27. November 2008, 07:59:42
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Hallo zusammen
Wie kann ich es vermeiden das der Gerichtsvollzieher kommt oder irgend eine andere Pfändung durch geführt wird:
1. vor Stellung des PI Antrages
2. Wenn der PI Antrag gestellt wird, kann hier was gemacht werden und wann setzt die Wirkungs ein?
3. irgend eine andere Idee
Danke
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Hallo bonsai,
ob sich das vermeiden lässt ? Wann wird der Antrag eingereicht ? Ist dieser evtl. schon eingereicht ? Dann könntest Du Dir das Aktenzeichen geben lassen und dies dem Gerichtsvollzieher mitteilen.
Aber ich frage mich gerade: Was wäre so schlimm wenn GV bei Dir vor der Tür steht ? Gibt es goldene Wasserhähne oder sonstige Vermögenswerte, die "gerettet" werden sollen?
LG
MissTraut