"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Wie kann ich gegen einen Beschluss vom Inso- Gericht Berufung einlegen?  (Gelesen 1820 mal)

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104

Hallo Leute,

bin jetzt 1 Jahr in Insolvenz. Da ich privat versichert bin, entstanden zusätzliche Kosten durch meine Selbstbeteiligung. Ich wollte diese auf mein nichtpfändbares Einkommen aufaddieren lassen. Der Treuhänder lehnte ab. Ich ging daher zum Rechtshelfer und erzählte dort alles. Dieser riet mir einen Antrag zu stellen. Im darauf folgenden Beschluss wurde er jedoch abgelehnt. Ich will mir das nicht gefallen lassen.

Soll ich zu einem Rechtsanwlt gehen und auch Prozesskostenhilfe beantragen?

Was würdet ihr tun?

Vielen Dank
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383

Hallo,

bei Erhöhung des nichtpfändbaren Einkommens wird das Gesamtpaket betrachtet, d.h eine detaillierte Einnahmen/Ausgabenaufstellung gegenübergestellt, nur auf Verdacht wird kein Gericht das Unpfändbare Einkommen erhöhen. Als privat Versicherter sollten Sie nicht schlechter gestellt sein als ein gesetzlich Versicherter. Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, kann ein Anwalt oder qualifizierte SB-Stelle nochmal schriftlich einen Einspruch erheben.

Es ist mit den Erhöhungen der Pfändungsfreigrenzen oft so wie bei einem REHA-Antrag, 80% werden erstmal pauschal abgelehnt und erst nach Einspruch bewilligt...

Also, dranbleiben....

Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz