Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 05. Januar 2012, 20:18:12

Titel: Wie kann ich gegen einen Beschluss vom Inso- Gericht Berufung einlegen?
Beitrag von: wackeldackel am 05. Januar 2012, 20:18:12
Hallo Leute,

bin jetzt 1 Jahr in Insolvenz. Da ich privat versichert bin, entstanden zusätzliche Kosten durch meine Selbstbeteiligung. Ich wollte diese auf mein nichtpfändbares Einkommen aufaddieren lassen. Der Treuhänder lehnte ab. Ich ging daher zum Rechtshelfer und erzählte dort alles. Dieser riet mir einen Antrag zu stellen. Im darauf folgenden Beschluss wurde er jedoch abgelehnt. Ich will mir das nicht gefallen lassen.

Soll ich zu einem Rechtsanwlt gehen und auch Prozesskostenhilfe beantragen?

Was würdet ihr tun?

Vielen Dank
Titel: Re: Wie kann ich gegen einen Beschluss vom Inso- Gericht Berufung einlegen?
Beitrag von: doktor mabuse am 06. Januar 2012, 09:03:43
Hallo,

bei Erhöhung des nichtpfändbaren Einkommens wird das Gesamtpaket betrachtet, d.h eine detaillierte Einnahmen/Ausgabenaufstellung gegenübergestellt, nur auf Verdacht wird kein Gericht das Unpfändbare Einkommen erhöhen. Als privat Versicherter sollten Sie nicht schlechter gestellt sein als ein gesetzlich Versicherter. Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, kann ein Anwalt oder qualifizierte SB-Stelle nochmal schriftlich einen Einspruch erheben.

Es ist mit den Erhöhungen der Pfändungsfreigrenzen oft so wie bei einem REHA-Antrag, 80% werden erstmal pauschal abgelehnt und erst nach Einspruch bewilligt...

Also, dranbleiben....

Gruß,
Doktor Mabuse