Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 22. Oktober 2012, 21:06:21

Titel: Wie kann man den TH davon abhalten, dass er die dem AG meldet?
Beitrag von: wackeldackel am 22. Oktober 2012, 21:06:21
Hallo Leute,

habe mal gehört, dass manche TH darauf verzichten. Wie kann man ihn aber davon überzeugen, falls er es vor hat? Viel bringt es ihm ja nicht. Im Gegenteil, bei Gehaltsverhandlungen ist das doch eher von Nachteil.(?)

Vielen Dank

Mark
Titel: Re: Wie kann man den TH davon abhalten, dass er die dem AG meldet?
Beitrag von: Lesslie am 23. Oktober 2012, 22:55:39
Hallo Mark,

ich nehme an, du meinst die Insolvenz? Geht nicht so ganz klar aus dem Betreff hervor.

Bei meinem Mann hat die TH´in im Erstgespräch von sich aus den Vorschlag gemacht, dass wir ihr immer beide Abrechnungen (Lohnabrechnung Hauptberuf und Lohnabrechnung 400 Euro-Job) sofort nach Erhalt zumailen. Dann kommt eine mail zurück mit der Berechnung und dem Betrag, den wir auf das Treuhandkonto überweisen sollen. Das mache ich dann sofort im Online-Banking. Klappt wunderbar! Sie hat gesagt, solange das funktioniert sieht sie keinen Grund die Arbeitgeber zu informieren. Wir tun unseren Teil, dass die Sache läuft. Einmal hat es sich wegen Urlaub etwas verzögert. Ich hab per mail vorher Bescheid gegeben und alles war gut.
Ich würde den Treuhänder einfach mal fragen. Das kostet ja nix.

Lesslie
Titel: Re: Wie kann man den TH davon abhalten, dass er die dem AG meldet?
Beitrag von: AuswegInsolvenz am 30. Oktober 2012, 22:30:54
Es ist in der Tat so, dass die Verwalter zunehmend gezwungen sind, den Arbeitgeber zu informieren, da oftmals Zahlungsversprechen der Schuldner ins Leere laufen. Der Verwalter läuft hier Gefahr, sich gegenüber den Gläubigern schadenersatzpflichtig zu machen.

Schlagen Sie ihrem Treuhänder vor, dass die Zahlungen fristgerecht durch Sie geleistet werden und versichern Sie schriftlich,  dass Sie damit einverstanden sind, dass umgehend der Arbeitgeber informiert wird, sobald Sie mit einer Zahlung in Verzug sind. Die Berechnung des pfändbaren Betrages sollte allerdings durch Sie selbst erfolgen.

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