Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kahara am 03. März 2008, 19:15:20
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Hallo,
habe eine Frage wegen meinem Partner. Er befindet sich jetzt seit 2005 in Insolvenz und das Insolvenzverfahren ist immer noch nicht abgeschlossen, d. h. er befindet sich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Dauernd wird die Einkommenssteuererstattung vom Treuhänder einbehalten.
Auf Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht wurde ihm mitgeteilt, dass die das so lange machen können, wie sie noch über die Einkommenssteuererstattung Geld holen können. Wenn die das wollen, können sie also angeblich so lange schikanieren, wie die wollen. Ist das rechtens oder muss das Verfahren nach einer bestimmten Zeit abgeschlossen sein?
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Nun leider gibt es keine vorgeschriebenen Fristen.
Längstens nach 72 Monaten ist aber Schluß.
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Da habe ich auch gleich eine Frage.
Wer legt die Laufzeit des Insolvenzverfahrens fest, ich hatte irgendwo gelesen das dies max. 2 Jahre dauert.
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Die Dauer des Insolvenzverfahrens nicht exakt vorgeschrieben, eine 2 Jahres Frist gibt es nicht. Damit Insolvenzverfahren nicht endlos wegen immer neuem Massezufluss aus pfändbaren Lohn/Gehalt etc. laufen, gilt folgendes:
§ 196 InsO - Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.
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Also bestimmt der IV wie lange es dauert und beantragt es dann?
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Im Eröffnungsbeschluß wird meist bereits eine Grobterminierung vorgenommen.
Kann der TH/IV diese "Eckdaten" nicht halten, wird er eine entsprechende Verlängerung beantragen.
Grundsätzlich sollte er dann aber dem Gericht/der Gläubigerversammlung darlegen können, woher er sich noch Zufluss zur Masse erhofft.
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Hallo zusammen,
da meine situation ähnlich ist auch mal eine Frage von mir.
Habe mit meiner Firma (GmbH) Ende 06 Insolvenz eröffnet und den Betrieb eingestellt.
Bei der Eröffnung wurde kein vorraussichtlicher Termin für das Ende festegelegt.
Da die Firma jedoch nichtmehr tätig ist und die Lager nur minimal bestückt gibt es doch imo auch keinen Grund mehr es offen zu halten ?
Da ich gegen Ende viel privates Vermögen noch in die Firma geseteckt habe, möchte ich gerne privat auch Insolvenz anmelden, wovon mir jedoch abgeraten wurde, solange das Verfahrn gegen die GmbH nicht geschlossen wurde.
Mein Anwalt meint, solange das Verfahren nicht abgeschlosse ist, können unter dummen Umständen die Schulden immernoch auf mich privat übergehen und das würde bei einem privaten Verfahren dann als Neuverschuldung gewertet.
Deshalb meine Frage, wie man in so einer Situation am Besten vorgeht ?
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Hallo,
die beste Vorgehensweise, ist den Berater zu wechseln. Sie müssen nämlich nicht auf das Insolvenzende der GmbH warten, dass ist Blödsinn.
So ein GmbH Verfahren kann sich gut mal 4 Jahre hinziehen...
MfG
ThoFa