Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Henning1967 am 18. Oktober 2010, 22:36:47
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HI
Ich bin im eröffneten Verfahren.
Mein TH wollte beim Erstgespräch noch die letzten Abrechnungen von meine Frau anschauen.
Die hatte ich dann Nachgereicht.
Seine Sekretärin schaute sich die an und meinte das der TH wahrscheinlich einen Antrag vor Gericht stellt das sie als Unterhaltspflichteige wegfällt.
Die Grenze sollte laut Sekretärin so um die 600-800 Euro Netto sein.
Meine Frau hat 980 Euro.
Nun warte ich schon seit 7 Monaten auf den Brief vom Gericht.
Oder das meine Lohnabrechnung gekürzt wird.
Von meinen 1470 Euro/Netto im Monat gehen 57,05 Euro zum TH.
Sollten ja laut Tabelle dann 339,40 Euro sein.
Ich will ja jetzt nicht schlafende Hunde aufwecken.
Darum mal meine Frage.
Wie lange dauert der Antrag in der Regel bis er beim Gericht durch ist?
Gruss Henning
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...Ich will ja jetzt nicht schlafende Hunde aufwecken....
Solltest Du auch nicht tun :wink:
Vielleicht hat der TH den Antrag einfach "vergessen" von daher Füsse still halten und weiter monatlich 57,05 € abführen.
Dem Beschluss über die nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten Personen kommt im übrigen keine Rückwirkung zu.
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Dem Beschluss über die nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten Personen kommt im übrigen keine Rückwirkung zu.
Danke, das beruhigt einen doch.
Vielleicht hat der TH den Antrag einfach "vergessen"........
Dann muss ich eben damit Leben, das in den ca. restlichen 5 Jahren irgentwann so ein Beschluss im Briefkasten landet.
Gruss Henning