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Autor Thema: Wie lange gilt die Ehefrau als Unterhaltsberechtigt bei eigenem Einkommen  (Gelesen 2735 mal)

Mimikatz

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Habe heute von meinem Treuhänder einen Brief bekommen das meine  Ehefrau mit einem monatlichen durschnittsnettoeinkommen von 650€ nicht mehr Unterhaltsberechtigt ist und ich nun durch meine beiden kinder von Stufe 3 auf Stufe 2 in der Pfändungstabelle zurückzustufen bin.
Frage: Ist das richtig .Wie hoch darf maximal das durchschnittliche  Monatliche Nettoeinkommen denn sein um als Unterhaltspflichtige Person ( Ehefrau ) zu gelten.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2007, 20:41:07 von Mimikatz »
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paps

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Es ist so nicht richtig.
Wenn Sie selber die pfändbaren beträge abführen verweisen sie den TH auf §34.4 InsO, nachdem die Entscheidung über die Anerkennung unterhaltsberechtigter Personen dem Insolvenzgericht obliegt.
Erst ab Zustellung eines entsprechenden Beschlusses des Insolvenzgerichtes gilt eine vollkommene oder teilweise Unberücksichtigung.

Bei dieser Höhe von Nettoeinkommen wäre eine komplette Nichtberücksichtigung denkbar.
Viele Gerichte orientieren sich aber bereits am Selbstbehalt gemäß Pfändungstabelle 850c(Anlage) ZPO.
So dass eine teilweise Berücksichtigung erfolgt.

 Sollte der AG den pfändbaren Betrag überweisen, dann geben Sie ihm bitte Auch die obigen Hinweise vorsorglich.



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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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