Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: beniwat am 08. Juli 2008, 16:53:19

Titel: Wie mach ich das
Beitrag von: beniwat am 08. Juli 2008, 16:53:19
Hallo,

Vorgeschichte: Ich hab 8500 euro Schulden bei meinen Ex-Arbeitgeber. Nun hab ich Brief bekommen wegen einer Zwangsvollstreckung, da ich aber kein Cent hab was ich denenn geben kann wollt ich Fragen ob ich eine Insolvenz beantragen sol und ob das überhaupt noch geht.

Der Termin für die Vorladung steht schon fest.
Ich hoffe das sind genung infos, wenn nicht bitte einfach sagen was noch fehlt.

Danke
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: paps am 08. Juli 2008, 20:49:56
Welches Nettoeinkommen haben Sie ca.
Unterhaltspflichtige Personen?
Wann war das darlehen des AG?
Wann wurde die letzte Zahlung geleistet?
Gab es danach Reaktionen des ehem.Arbeitgebers, und wann?
Wurde ein Titel erstritten/beantragt?

Ansonsten gilt, wenn es die einzigsten Schulden sind, sollte man über einen Vergleich nachdenken.
 
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: beniwat am 10. Juli 2008, 02:57:17
Zurzeit Arbeitslosengeld: 600 euro, wenn ich wieder job hab bin ich ca bei 1200
Keine Personen.
Es war kein Darlehene, es ist eine Strafe
Noch gar nicht, hab gleich brief bekommen
Reaktionen gabs keine

was ist ein Titel?
Und was ist ein vergleich
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: ThoFa am 10. Juli 2008, 10:28:16
Hallo,

was sind denn diese 8.500,00 € genau ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: beniwat am 12. Juli 2008, 18:15:07
Der Schaden den ich für die Firma gemacht hab
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: ThoFa am 13. Juli 2008, 23:37:19
Hallo,

was für ein Schaden ? Worum gehts da ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: beniwat am 15. Juli 2008, 04:27:47
Ich hab Geräte entwendet die mir nicht gehöhren, und das ist der Schaden
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: ThoFa am 15. Juli 2008, 10:53:14
Hallo,

also geht es um einen Diebstahl !?! Damit ist der Weg in die Insolvenz ohnehin versperrt. Bzw. Ihr ehemaliger Arbeitgeber wird seine Forderung mit dem Merkmal der unerlaubten Handlung anmelden und Sie erhalten für diese Forderung keine RSB. Da es sich um die einzigste Forderung handelt, erhalten Sie auch keine Kostenstundung.

Sie werden sich also, wie auch immer, mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einigen müssen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: beniwat am 16. Juli 2008, 05:55:11
Also brauch ich noch wo anders Schulden damit ich es schaffe wieder ein Schuldenfreies leben zu führen?
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: lucca_m am 16. Juli 2008, 08:07:17
DAs hat doch nichts mit neunen Schulden zu tun. Von diesen würden Sie unter Umständen in der Insolvenz befreit werden.

Aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Sie werden sich also, wie auch immer, mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einigen müssen." (ThoFa)

Die 8.500 müssen Sie zahlen. Ob mit oder ohne Insolvenz. Wenn Sie keine weiteren Schulden haben, dann macht es auch keinen Sinn, neue Schulden aufzubauen, um diese dann durch eine Insolvenz wieder abzubauen.
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: bemeyno am 16. Juli 2008, 19:58:25
Ich kriege hier soooooooooooooooooo einen Hals, wenn ich das lese   :fuchsteufelswild:  :fuchsteufelswild:  :fuchsteufelswild:

.......... und wahrscheinlich auch viele andere


Wer klaut, ist selber schuld und sollte sich der Sache stellen.  :angry:


bemeyno
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: paps am 16. Juli 2008, 20:09:34
werte bemeyno, werter lucca_m:

Der Sache stellen tut er ja und ja er hat sogar den Mut es öffentlich zu schreiben.
Leider ist der Ansatz über eine Insolvenz nicht möglich. Das ist auch gut so.
Aber ich denke schon, dass man auch aus Fehlern lernen kann und sich diesen stellen sollte.

@beniwat
Also nochmal ohne Emotionen:
Der Ansatz kann nur das Verhandeln über die Schuldhöhe (und deren Begleichung) mit dem ehemaligen Arbeitgeber sein.
Wenn möglich auf Augenhöhe.
Eventuell könnte man ja sogar seine Arbeitskraft unentgeldlich (zur  Verrechnung mit der Hauptschuld) anbieten.
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: beniwat am 18. Juli 2008, 00:21:55
Also bekomm ich ne Zwangsvollstreckung, Schufa und so weiter. Da gibst nix zu einigen die wollen ihr geld, versteh ich auch bissel, auch wenns ne firma ist die das 1000000 fache wert ist. Ihr liest jetzt nur das ich mir leicht machen will, stimmt aber nicht, ich steh dazu, wenn ihr wüsstest was ich schon alles geopfert hab dafür. Ich hab draus gelernt, das einzige was ich will ist einfach ist wieder von neu anfangen, dass gelernte in die Tat umsetzten

Mit Schufa Pfändung und so will mich kein neuer Arbeitgeber.
Wie lange bleibt der Schufaeintrag? für immer? oder bis ich alles abzahlt hab
Titel: Re: Wie mach ich das
Beitrag von: paps am 18. Juli 2008, 08:50:24
Mir scheint im Ansatz grundlegend etwas falsch zu sein.

Was meinen Sie, wieviel Menschen in D mit einem Negativeintrag in der Schufa einen Job haben?
1.000? 10.000? 100.000?

Sicherlich werden es dann nicht unbedingt die "Traumberufe" sein, in denen diese Menschen Arbeit finden.

Auch Pfändungen und Vollstreckungen gehen vorüber.
Und wenn Sie einmal die EV abgegeben haben, läßt es sich wegen der Mittellosigkeit besser über den Schuldenabbau verhandeln.
Klingt paradox, ist aber so.
Meist steigt die Bereitschaft sich mit einem Bruchteil der Forderung zufrieden zu geben, sprunghaft.

In aller Regel bleiben Schufaeinträge2-3 Jahre gespeichert
Zitat von: FAQ-Schufa
Was wird wann gelöscht?
Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Entfernt werden Angaben:

* zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung

* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung

* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung

* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.

* Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung, bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert