Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kathi0688 am 15. November 2009, 17:25:44
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Hallo ich habe mal ne Frage wie ist das denn eigentlich mit ner Auslöse die man bekommt zusätzlich zum Lohn...darf das gepfändet werden????
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unpfändbar sind...Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;