Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 01. März 2010, 20:40:20

Titel: Wie sind die Zahlungen aus einem fiktiven Arbeitzsverhältnis anzusetzen?
Beitrag von: Leopold Bloom am 01. März 2010, 20:40:20
Der Insolvenzverwalter hat mein Gewerbe freigegeben.

Ich habe also Zahlungen aus einem fiktiven Arbeitsverhältnis abzuführen, welches ich im Hinblick auf meine Berufsausbildung (keine; aber Abi gilt wohl als gleichwertig) und berufliche Erfahrung (Handelsvertreter) eingehen könnte.

Fakt ist jedoch, dass mich wegen einer chronischen Erkrankung nie jemand einstellen würde.
Ich habe auf dem Arbeitsmarkt NULL Chance.

Es würde auch nichts helfen, wenn ich dem AG meine Erkrankung verschweigen würde, bei meiner Symptomatik überstehe ich keine Probezeit.

Wie also wäre mein fiktives Einkommen anzusetzen?
Gibt es da Erfahrungswerte, Gerichtsurteile usw.?

Gruß Leopold Bloom
Titel: Re: Wie sind die Zahlungen aus einem fiktiven Arbeitzsverhältnis anzusetzen?
Beitrag von: paps am 02. März 2010, 17:49:19
googlen SIe mal nach diesem Artikel:

Zur Abführungspflicht des Selbstständigen gem. § 295 Abs. 2 InsO
in der Wohlverhaltensperiode
von Professor Dr. Hugo Grote, Köln
Quelle : ZAP Verlag für die Rechts-und Anwaltspraxis GmbH & Co.

Titel: Re: Und wenn es kein fiktives Arbeitsverhältnis gibt?
Beitrag von: Leopold Bloom am 05. März 2010, 23:19:26
Hallo Paps,

vielen Dank für den Tipp.
Ich hab schon eine längere Antwort geschrieben, die ist aber irgendwo im Datennirwana verschwunden.


Ein ärztliches Gutachten wird ergeben, dass ich kaum erwerbsgemindert bin; das interessiert aber einen potentielölen AG nicht, sobald er Wind bekommt von der Diagnose.

Was soll ich mit einem fiktiven Arbeitseinkommen, das ich nie erhalten würde, weil einen potentiellen AG meine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr interessieren, sobald er Wind bekommt von meiner Diagnose?

Gruß Leopold Bloom
Titel: Re: Wie sind die Zahlungen aus einem fiktiven Arbeitzsverhältnis anzusetzen?
Beitrag von: KSC am 05. März 2010, 23:21:15
Hatte auch eine Selbständigkeit angemeldet. Ich hab nicht verstanden was der von mir wollte.  :lollol: :lollol: :lollol: :lollol: :lollol: :lollol: :lollol:
Titel: Re: Wie sind die Zahlungen aus einem fiktiven Arbeitzsverhältnis anzusetzen?
Beitrag von: paps am 06. März 2010, 17:44:53
Was würde denn ein angestellter GF in Ihrem Gewerbe verdienen?
Was könnten Sie anderer seits auf dem freien Arbeitsmarkt in anderen berufen, die Sie ungelernt ausführen könnten verdienen.
Was könnten Sie verdienen wenn Sie einen Arbeitgeber finden, der innerbetrieblich umschult?

Aus all diesem muß ein verträglicher Wert für beide Seiten gefunden werden und zum Ende des Verfahrens (Schlußtermin) und zum Ende der Wohlverhaltensphase (Entscheidung über die RSB) zur Verfügung stehen.