Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Milou am 06. August 2012, 10:46:45

Titel: Wie verhält es sich... bei Vergleich
Beitrag von: Milou am 06. August 2012, 10:46:45
Hallo
ich habe mal eine für mich ganz brennende Frage.
Ich habe Insolvenz für mich beantragt und morgen kommt es zum ersten Treffen mit dem Insolvenzverwalter.
Nun eröffnet mir gestern mein Exmann, das er sich mit unseren Gläubigern geeinigt hätte, er ein Drittel der Schulden die aus der Ehe stammen ( Haus) gezahlt hätte und nun damit raus ist.
Wird nun die Summe abgezogen...oder?

LG Milou
Titel: Re: Wie verhält es sich... bei Vergleich
Beitrag von: Der_Alte am 06. August 2012, 19:15:43
Die Gläubiger müssen das bei der Forderungsanmeldung berücksichtigen.
Titel: Re: Wie verhält es sich... bei Vergleich
Beitrag von: malud am 07. August 2012, 16:51:18
Hi,

haben beide Ehegatten Kreditverträge unterzeichnet, so haften sie als Gesamtschuldner. Hier können Sie dazu nachlesen:

https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/75-gesamtschuldnerschaft

Gruß.
Titel: Re: Wie verhält es sich... bei Vergleich
Beitrag von: Insokalle am 07. August 2012, 17:50:45
Übetragen auf das Insolvenzverfahren bedeutet das, es kommt drauf an, ob die Gläubiger schon angemeldet haben.