Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Milou am 06. August 2012, 10:46:45
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Hallo
ich habe mal eine für mich ganz brennende Frage.
Ich habe Insolvenz für mich beantragt und morgen kommt es zum ersten Treffen mit dem Insolvenzverwalter.
Nun eröffnet mir gestern mein Exmann, das er sich mit unseren Gläubigern geeinigt hätte, er ein Drittel der Schulden die aus der Ehe stammen ( Haus) gezahlt hätte und nun damit raus ist.
Wird nun die Summe abgezogen...oder?
LG Milou
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Die Gläubiger müssen das bei der Forderungsanmeldung berücksichtigen.
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Hi,
haben beide Ehegatten Kreditverträge unterzeichnet, so haften sie als Gesamtschuldner. Hier können Sie dazu nachlesen:
https://www.lldk-schuldnerberatung.de/glossar/75-gesamtschuldnerschaft
Gruß.
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Übetragen auf das Insolvenzverfahren bedeutet das, es kommt drauf an, ob die Gläubiger schon angemeldet haben.