Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Drachengott am 23. Mai 2013, 13:02:25
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Hallo zusammen,
als ich meine Frau damals kennen lernte hatte sie hohe Schulden und ging in privat Insolvenz.
vor etwa 1 Jahre haben wir geheirateten da mir versichert wurde das ich nicht für die Schulden und ihrer Insolvenz auf kommen muss.
Jetzt versteh ich nicht wieso ich meine Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärung, Versicherungen und Zahlungen dem Insolvenzverwalter bzw Treuhänder vorlegen muss.
Danke für Euere Antwort
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Wenn Sie vom Treuhänder hierzu aufgefordert werden, dann allenfalls zwecks Überprüfung, ob Sie Ihrer Frau gegenüber unterhaltsberechtigt sind.
Sofern Ihre Frau Sie, nach der Heirat, nicht als unterhaltsberechtigte Person angegeben hat, brauchen Sie meines Erachtens der Aufforderung des TH nicht nachzukommen.
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Der TH Ihrer Frau hat von Ihnen überhaupt nichts zu fordern. Sie sind dem TH zu keiner Auskunft verpflichtet. Soweit es ihn interteesiert, kann er Ihre Frau fragen, wieviel Einkommen Sie haben. Das muss sie dann, so sie es weiss, preisgeben. Dann kann er eventuell einen Antrag auf Nichtberücksichtigung nach $ 850 c Abs. 4 ZPO stellen.
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Ich bin die ganze zeit für meine Frau und Kinder auf gekommen hab alle kosten allein getragen
War die ganze zeit bereit Lohnzettel nach zu weißen, hatte meiner Frau zu liebe meine Konto Auszüge ab gegeben ob wohl ich Denk den geht das nichts an wo ich was bezahl wo ich Einkauf ect...
Hab mich letztes Jahr gewundert das mein Steuerbescheid nicht kam erfuhr dann das mein lohnsteuerbescheid an ihren Treuhänder ging der uns das nicht mal meldete.
Jetzt hat er mich bzw. meine Frau auf gefordert das ich meine Lohnsteuer bei ihm abgeben muss zur Kontrolle und er sie dann ans Finanzamt schickt das find ich geht echt zu weit reich ja Versicherungen Autosteuer km usw an was geht den meine Unterlagen an der will wissen wieviel Std ich Arbeit wie oft ich krank war wieviel Urlaub ich hab wieviel km zur Arbeit usw
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Sofern Ihre Frau keine zu versteuernden Einkünfte hat, können Sie den Th auf diesen Sachverhalt hinweisen.
Anderen Falls muss man sich wohl in der Mitte treffen.
Sie machen die Steuererklärung und er erhält die Bögen zur Einsicht (Dokumente können ja bei ihnen verbleiben)und Abzeichnung.