Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 10. Dezember 2008, 06:13:02

Titel: Wie werden Nachzahlungen aus Entgeltersatzleistungen bewertet?
Beitrag von: rainer1411 am 10. Dezember 2008, 06:13:02
Guten Morgen zusammen

Frage:

Wie wird die Nachzahlung bewertet? Als Einkommen im Monat der Auszahlung, oder als Einkommen verteilt über die Monate für die die Nachzahlung erfolgte?

Sachverhalt:

Meine Regelinso ist eröffnet. Zur Zeit erhalte ich ALG II und kann somit weder meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, noch ist Geld für die Inso übrig.

In 01/2009 erwarte ich eine Nachzahlung des DRVB, weil ich ab diesem Zeitpunkt meine abgebrochene Umschulung wieder fortsetzen kann.
Für den Zeitraum der Unterbrechung zahlt der DRVB den Unterschiedsbetrag zum ALG II nachträglich in einer Summe aus.

Wäre die Zahlung gleichmäßig über die Monate erfolgt und nicht nachträglich als Einmalzahlung, so hätte ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können, es wäre aber kein Geld mehr für die Inso übrig. Das weiss ich, weil das während der
Umschulung, also vor meiner Unterbrechung so war.

Für Eure Antworten bedanke ich mich schonmal im voraus und solltet ihr sogar noch einen § benennen können, dann wäre das noch besser.

Gruß

rainer1411
Titel: Re: Wie werden Nachzahlungen aus Entgeltersatzleistungen bewertet?
Beitrag von: paps am 10. Dezember 2008, 21:15:41
M.E. ist die Nachzahlung auf die Monate der tatsächlichen Entstehung umzurechnen und dann für jeden Monat der pfändbare Betrag zu berechnen.