Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fungun am 11. September 2010, 15:16:11
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Hallo!
Habe mal eine Frage:
Wie widerspreche ich einer unerlaubten Handlung?
Habe schon im Netz gesucht aber nicht wirklich was gefunden...
Schreibe ich einfach Hiermit widerspreche ich den Antrag des Hr. XXX wergen einer unerlaubten Handlung.... und fertig oder gibt es da eine bessere Formulierung :whistle:
TXH
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Also ich musste bei der ersten Gläubigerversammlung persönlich anwesend sein und bei der Verlesung kurz den Finger heben und sagen "ich widerspreche".
Ist allerdings ein IN Verfahren, kein IK (Regelinsolvenz, nicht Privatinsolvenz).
Als ich ankam sagte die Rechtspflegerin sehr nett, "Hallo Herr A. Sie wollen sicherlich Widerspruch gegen die vbuH erheben".
Anschließend wurde mir alles sehr freundlich erklärt und es dauerte insgesamt ca. 10 Minuten.
Anwesend waren nur die Rechtspflegerin, eine Schreibkraft, der IV und ich...
Nach dem Widerspruch kamen innerhalb 1 Woche (es waren 2) Briefe mit dem Hinweis, ich solle gefälligst den Widerspruch zurücknehmen da sonst umgehend Klage erhoben werden würde.
Auf diese drohenden Schreiben habe ich gar nicht reagiert. Bis heute ist nichts passiert.
Der IV (ein Fachanwalt für Insolvenzrecht) sagte, die Wahrscheinlichkeit einer Festellungsklage der Gläubiger liegt bei unter 5%, da ich ja insolvent sei und für den Gläubiger weitere Kosten entstünden.
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Ich soll schriftlich binnen 2 Wochen Widersprechen !
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Ort, Datum
An das
Amtsgericht ***
- Insolvenzgericht -
Insolvenzverfahren: 99a IK 999/99
Hiermit widerspreche ich dem Vorwurf der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Gläubigers ***
Mit freundlicher Empfehlung
Ich würd´s persönlich beim IG abgeben und den Eingang abstempeln lassen (in Hamburg geht das)
oder evtl. per Einschreiben / Rückschein schicken.
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Ok ! :thumbup:
THX