Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selene-Luna am 31. August 2008, 13:16:13

Titel: wie wird Einkommensteuer zugeordnet - privat od. gewerblich?
Beitrag von: Selene-Luna am 31. August 2008, 13:16:13
Hallo an alle,

am 05.04.2007  wurde meine Insolvenz eröffnet, am 27.09.2007 wurde mein
Betrieb aus der Masse freigegeben.

Handelt es sich bei einer Steuerberater-Rechnung zur Erstellung der Einkommensteuer
um eine private oder gewerbliche Rechnung? In welchen §§ ist das nachzulesen?

Die Einkommensteuer ist die "persönliche" Steuer des Unternehmers, das heißt, sie knüpft an die persönlichen Einkunftsquellen und Gegebenheiten an. Demnach müsste es privat sein und somit eine Massenverbindlichkeit?

Es geht hier nämlich darum, das meine TH/IV meinem Steuerberater eine Abtretungserklärung des zu erstattenden
Betrages meiner ESt unterschrieben hat. Handelt es sich um eine private Rechnung, greift § 61 InsO, ist es gewerblich
greift § 61 InsO nicht.

Bitte um Stellungnahme

Besten Dank im Voraus

Mfg
Selen-Luna